Sie möchten nächste Woche mit der Erhebung starten, aber brauchen noch schnell das Ethikgutachten? Das funktioniert nicht.
Die Begutachtung kostet Zeit. In der Regel werden Anträge innerhalb von 4 Wochen begutachtet. Dies kann sich aber in Prüfungsphasen oder Urlaubszeiten verlängern. Zusätzlich müssen die Anträge gegebenenfalls überarbeitet und neu eingereicht werden.
Ein Ethikgutachten ist nichts, was man am Ende nochmal schnell macht!
Kümmern Sie sich am besten 4 bis 6 Wochen vor Erhebungsstart um den Ethikantrag.
Die Kontaktangaben unseres Datenschutzbeauftragten an der TU haben sich geändert. Sie finden die neuen Kontaktangaben hier: https://www.tu-braunschweig.de/datenschutz/kontakt
Wenn Sie Ihren Teilnehmenden das Recht auf Beschwerde bei unserem Datenschutzbeauftragten einräumen möchten, geben Sie die aktuellen Kontaktangaben an.
Immer wieder erreichen uns Forschungsvorhaben, in denen die Daten anonymisiert gespeichert und verarbeitet werden und gleichzeitig den Teilnehmenden das Recht versprochen wird, jederzeit die Löschung ihrer Daten veranlassen zu können.
Wie wollen Sie das umsetzen?
Sie können den zu löschenden Datensatz bei anonymisierten Daten nicht mehr identifizieren und entsprechend auch nicht löschen.
Die DSGVO gilt nicht für anonymisierte Daten. Somit gelten auch die in Kapitel 3 der DSGVO beschriebenen Rechte der Betroffenen nicht mehr. Es ist also nicht schlimm, dass die Teilnehmenden ihre Daten nicht löschen lassen können. Sie sollten Ihre Teilnehmenden nur darüber aufklären.
Szenario: Sie wollen einen online-Fragebogen aufsetzen. Auf der Willkommensseite beschreiben Sie das Ziel und den Ablauf der Untersuchung und weisen auf die Datenschutzinformationen hin. Mit einem Klick auf "Weiter" gelangen die Teilnehmenden zum Fragebogen.
Fehler: Ihre Teilnehmenden müssen aktiv ihre Einwilligung zur Studienteilnahme und Datenverarbeitung geben.
Lösung: Ihre Teilnehmenden müssen aktiv ein Kästchen anklicken, dass sie sich mit der Studienteilnahme und Datenverarbeitung einverstanden erklären. Diese Ankreuzkästchen ist häufig Standard bei online-Umfragetools wie unipark oder limesurvey. Sie müssen es aber in Ihren Ethikantrag übernehmen, damit die Begutachtenden nachvollziehen können, dass die Teilnehmenden aktiv ihre Einwilligung geben.
Sind Einwilligungserklärung und Datenschutzhinweise vollständig?
Wichtige Hinweise zu den beiden Dokumenten finden Sie in den Hinweisen zum Antrag oder in den FAQs.