Als Schlüsselqualifikationen können Module aus dem Gesamtprogramm überfachlicher Lehrveranstaltungen der TU Braunschweig eingebracht werden, die laut Modulhandbuch einen aktiven Leistungsnachweis zur erfolgreichen Teilnahme verlangen (z.B. Klausur, Hausarbeit, Vortrag, etc.). Eine Übersicht finden Sie im Pool-Verzeichnis. Auch die Veranstaltungen aus dem Programm „Handlungsbezogener Kompetenzen“ können hier eingebracht werden.
Sprachkurse können eingebracht werden, wenn gilt:
- Erste Schul-Fremdsprache: mindestens Niveau B2
- Zweite und dritte Schul-Fremdsprache: ab Niveau B1
- alle anderen Sprachen: ab Niveau A1
Für Bildungsausländer gilt:
- Deutschkurse können ab dem Niveau C1 eingebracht werden.
Für die Anerkennung anderer Module, die nicht im Gesamtprogramm überfachlicher Qualifikationen aufgeführt sind, muss ein schriftlicher Antrag im Prüfungsamt gestellt werden.
Wie viele Leistungspunkte Sie durch Schlüsselqualifikationen einbringen können oder müssen, entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
Um Ihre absolvierte Schlüsselqualifikation angerechnet bekommen zu kommen, reichen Sie den Leistungsnachweis bitte während der Sprechzeiten im Prüfungsamt ein. Es ist zu beachten, dass nicht das Datum des Einreichens, sondern das Prüfungsdatum zählt.