- Formular zur Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule, im Ausland oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden PDF
- Richtlinien zur Anerkennung von Leistungen PDF
Je vollständige 30 Leistungspunkte anerkannter Leistungen wird um 1 Fachsemester hochgestuft. Dies gilt auch bei Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland.