Im Bereich "Mathematik & Schlüsselqualifikationen" im Masterstudium Informatik sind 8 bis 10 Leistungspunkte zu erbringen.
Darüber hinaus können im Bereich "Schlüsselqualifikationen" Module aus dem Gesamtprogramm überfachlicher Lehrveranstaltungen der TU Braunschweig eingebracht werden, die laut Modulhandbuch einen aktiven Leistungsnachweis zur erfolgreichen Teilnahme verlangen (z.B. Klausur, Hausarbeit, Vortrag, etc.).
Dabei dürfen jedoch folgende Module nicht gewählt werden:
- Module aus der Informatik,
- Module aus den Fächern, die die oder der Studierende als Nebenfach gewählt hat, sowie
- Module des Sportzentrums.
Sprachkurse dürfen ab dem folgenden Niveau eingebracht werden:
- ein Englisch-Kurs mindestens das Niveau B2,
- alle anderen Sprachen ab Niveau B1
Von den im Bereich "Mathematik und Schlüsselqualifikationen" zu erbringenden Leistungspunkten dürfen maximal 8 LP in Form von Sprachkursen eingebracht werden.
Deutsch-Sprachkurse dürfen von Bildungsausländern erst ab Niveau C1 nach vorherigem Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik eingebracht werden. Sprachkurse in der Muttersprache bzw. in der Amtssprache des Heimatlandes werden nicht anerkannt.
Für die Anerkennung von Sprachkursen mit einem geringeren als dem vorgeschriebenen Niveau B1 ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen. Dieses gilt jedoch nicht für die Sprachen Englisch und Deutsch, dort ist das jeweils vorgeschriebene Niveau verpflichtend! Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass die jeweilige Sprache nicht bereits während der Schulzeit erlernt worden ist.
Bitte beachten: Gemäß eines Beschlusses des Prüfungsausschusses Informatik werden für Lehrveranstaltungen von Prof. Biegel nur noch jeweils bis zu 3 Leistungspunkte für die Informatik-Studierenden im Bereich der Schlüsselqualifikationen anerkannt.
Für die Anerkennung anderer Module, die nicht im Gesamtprogramm überfachlicher Qualifikationen aufgeführt sind, muss ebenfalls ein schriftlicher Antrag im Prüfungsamt gestellt werden, wobei die oben genannten Anforderungen gelten.
Kann ich mich von den Pauschalen für Sprachkurse befreien lassen?
Ja, teilweise. Sieht die Prüfungsordnung bestimmte Sprachkurse als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen vor, so sind diese Kurse und alle Kurse, die Sie zur Vorbereitung auf diese Pflichtkurse besuchen müssen (sogenannte "Zubringerkurse"), für Sie kostenfrei. Sprachkurse, die als Prüfungsfach im Professionalisierungsbereich eingebracht werden sollen, sind damit für Sie kostenfrei. Bis auf weiteres müssen Sie die Erstattung bereits gezahlter Kurspauschalen oder die Befreiung für die folgenden Semester jedoch noch explizit beantragen.
Bitte benutzen Sie dazu die beiden im Download-Center des Sprachenzentrums bereitgestellten Formulare (Erstattung Kurspauschale Pflichtkurs.pdf bzw. Erstattung Kurspauschale Zubringerkurs.pdf). Lassen Sie sich nach dem Ausfüllen der Formulare die betreffenden Kurse im Prüfungsamt genehmigen und reichen Sie das Formular dann in der Mediothek oder per Post beim Sprachenzentrum ein. Bereits gezahlte Kurspauschalen werden Ihnen dann so schnell wie möglich zurückerstattet bzw. Sie werden für die genehmigten Kurse automatisch befreit, so dass erst gar keine Pauschalen abgebucht werden.