Die Fakultät 1 hat hinsichtlich Formblatt 5 (= Nachweis der Leistungspunkte gegenüber dem BAföG-Amt) folgende neue Leistungspunkte (LP)-Grenzen für eine positive Bescheinigung festgelegt:
Bei Studienbeginn zum Wintersemester gilt folgende Regelung [gültig ab dem 31.03.2019]:
Nach dem 3. Semester müssen vom Studierenden 60 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.07., so gelten automatisch ab dem 01.08. die nachzuweisenden Credits für das 4. Semester!
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Nach dem 4. Semester müssen vom Studierenden 80 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.01., so gelten automatisch ab dem 01.02. die nachzuweisenden Credits für das 5. Semester!
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Nach dem 5. Semester müssen vom Studierenden 110 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Bei Studienbeginn zum Sommersemester gilt folgende Regelung [gültig ab dem 31.03.2019]:
Nach dem 3. Semester müssen vom Studierenden 60 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.01., so gelten automatisch ab dem 01.02. die nachzuweisenden Credits für das 4. Semester!
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Nach dem 4. Semester müssen vom Studierenden 80 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.07., so gelten automatisch ab dem 01.08. die nachzuweisenden Credits für das 5. Semester!
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Nach dem 5. Semester müssen vom Studierenden 110 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.