Das Informatikstudium kann auch in Teilzeit studiert werden, sofern ein besonderer Grund vorliegt (z.B. Betreuung von minderjährigen Kindern oder Erwerbstätigkeit
Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der TU Braunschweig).
Bitte beachten Sie jedoch: Das Teilzeitstudium ist nicht berufsbegleitend angelegt! Das bedeutet, dass Veranstaltungen über die gesamte Woche verteilt angeboten werden.
Bei einem Teilzeitstudium verdoppelt sich die Regelstudienzeit. Pro Studienjahr dürfen dann nur noch 30 LP (anstatt 60 LP im Vollzeitstudium) erworben werden bzw. höchstens 16 LP anstatt 30 LP pro Semester.
Der Antrag auf das Teilzeitstudium muss immer für zwei aufeinanderfolgende Semester bzw. ein komplettes Studienjahr im Voraus gestellt werden und ist beim Immatrikulationsamt der TU Braunschweig mit Studienbeginn zum Wintersemester bis zum 01.10. einzureichen, bei Studienbeginn zum Sommersemester bis zum 01.04.
Dem Antrag muss ein individueller und vom Prüfungsausschussvorsitzenden oder mit der von den Fächern benannten Person abgesprochen und schriftlich durch Unterschrift bestätigt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Studiengangskoordinatorin der Informatik, Yvonne Dietze, gerne zur Verfügung (Rebenring 58a, Raum 124, Telefon: 0531/391 2843).