Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Es darf ein Geodreieck und ein blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber vewendet werden. Bleistifte sind nicht erlaubt. Die Nutzung eines Deutsch-Wörterbuchs ist gestattet, wenn dieses vor Beginn der Prüfung der Aufsicht zur Einsicht vorgelegt wird.
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