Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bauaufträgen sind Diskussionen über das Wetter keinesfalls belanglos. Wie das Braunschweiger Baubetriebsseminar 2016 mit dem Thema "Umgang mit Witterung bei Vertragsgestaltung und Baudurchführung" zeigte, bestehen zahlreiche baubetriebliche, technische und auch rechtliche Problemstellungen.
Ziel des ersten Vortragsblocks war die Bestimmung des Witterungsrisikos aus juristischer und technischer Sicht. Die VOB/B enthält zwar grundlegende Regelungen zur Aufteilung des Witterungsrisikos. Deren Übertragung auf den Einzelfall ist jedoch häufig umstritten. Bei der Abgrenzung des Witterungsrisikos in technischer Hinsicht zeigen sich einerseits gewerkeweise Unterschiede. Andererseits sind die theoretischen Grenzen und die Folgen von deren Missachtung häufig unklar.
Im zweiten Vortragsblock stand der Umgang mit Witterungsrisiken im Mittelpunkt. Hierbei ist aus Sicht ausführender Unternehmen u. a. darauf eingegangen worden, wie die Witterung bei der Angebotsbearbeitung erfasst wird und in welcher Form Witterungsrisiken in die Preisermittlungsgrundlage einbezogen werden. Als eine Möglichkeit zur Übertragung von Risiken wurde auf die Versicherbarkeit gegen die Folgen von Witterungsereignissen eingegangen.
Die Bewertung tatsächlicher Witterungsereignisse bildete den Schwerpunkt des dritten Vortragsblocks. Hierbei sind typische Abgrenzungsprobleme bei der vertraglichen/baubetrieblichen Einordnung von Witterungsereignissen erörtert worden. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf eingegangen, welche Wetterdaten im Allgemeinen zur Verfügung stehen und in welcher Form eine Klassifikation von Wetter durch Wetterdienste erfolgt, die im Rahmen der bauvertraglichen Abwicklung ggf. herangezogen werden kann.
Im abschließenden vierten Vortragsblock wurden im Sinne von "Lessons Learned" sowohl misslungene als auch gelungene individualvertragliche Regelungen zur Verteilung des Witterungsrisikos erörtert. Hier sind sowohl juristische als auch baubetriebliche Erfahrungen gewürdigt worden. Zudem sind Vorschläge für individualvertragliche ausgewogene Regelungen vorgestellt worden.
Die Teilnehmer des Baubetriebsseminars setzten sich aus einem Personenkreis von Vertretern mit Ergebnisverantwortung auf Seiten der Auftraggeber, der beratenden und bauausführenden Auftragnehmer sowie der Behörden zusammen.