Das Braunschweiger Baubetriebsseminar 2015 mit dem Thema "Preisbildung bei Nachträgen - tatsächliche Kosten oder widerlegbare Urkalkulation" widmete sich einem fortwährenden Konfliktfeld bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Zwar wurde das Thema in der jüngsten baubetrieblichen/baurechtlichen Diskussion verstärkt behandelt. Bis zur Etablierung neuer Verfahren müssen jedoch verschiedene angedachte Lösungswege noch weiterentwickelt und deren Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Im ersten Vortragsblock des Seminars wurden zunächst grundsätzliche Fragen der Preisfortschreibung behandelt. Hierbei wurde der Frage nachgegangen, ob der Grundsatz der Kalkulationsfreiheit mit den hohen Anforderungen eines Nachweises angemessener Mehrkosten in Einklang zu bringen ist. Ferner wurde der in der VOB verankerte Grundsatz der Preisfortschreibung kritisch hinterfragt.
Der zweite Vortragsblock ging der Frage nach, wie die Preisermittlungsgrundlage eines Auftragnehmers festgestellt werden kann. U. a. wurde hierbei auf Fragen der Öffnung von Urkalkulationen und auf Aspekte der Interpretation von Kalkulationsausdrucken eingegangen.
Verschiedene typische Nachweisprobleme bildeten den Schwerpunkt des dritten Vortragsblocks. Hierbei wurde sowohl das Spannungsfeld zwischen Nachweismöglichkeiten und Nachweiserfordernissen aufgezeigt als auch auf die Besonderheiten des Nachweises von Nachtragspreisen für Nachunternehmer- und Lieferleistungen eingegangen.
Im abschließenden Vortragsblock wurden die Konsequenzen der aktuellen Ideen des Deutschen Baugerichtstags 2014 erörtert. Hierbei wurde u. a. der Frage nachgegangen, welche Schwierigkeiten sich aus einer Auspositionierung von Gemeinkosten ergeben können und wie Unternehmer mit einem Wahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und widerlegbarer Kalkulation als Preisermittlungsgrundlage von Nachträgen umgehen.
Die Teilnehmer des Baubetriebsseminars 2015 setzten sich aus einem Personenkreis von Vertretern mit Ergebnisverantwortung auf Seiten der Auftraggeber, der beratenden und bauausführenden Auftragnehmer sowie der Behörde zusammen.