Sowohl die Veranschlagung der voraussichtlich anfallenden Arbeitsstunden im Rahmen der Angebotsbearbeitung als auch der Nachweis störungsbedingt im Zuge der Baudurchführung angefallener zusätzlicher Arbeitsstunden haben vielfältige Facetten und können nur selten absolut trennscharf ermittelt werden. In beiden Fällen droht dem Unternehmer die Gefahr, einen monetären Verlust zu erleiden und in Konflikt mit vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen und -terminen zu geraten. Im Rahmen des Braunschweiger Baubetriebsseminars 2014 wurde analysiert, wie Aufwands- und Leistungswerte zustande kommen und wie störungsbedingte Änderungen der Produktivität belegt und rechtlich durchgesetzt werden können.
Der erste Vortragsblock des Seminars widmete sich der Ermittlung von Leistungsansätzen. Hierbei wurde der Frage nachgegangen, wie in der Literatur veröffentlichte Aufwandswerte zustande kommen und welche Unschärfen bei diesen zu berücksichtigen sind. Weiterhin wurde der Umgang mit Leistungsansätzen im Rahmen der Angebotsbearbeitung von Bauunternehmen betrachtet.
Der zweite Vortragsblock ging der Frage nach, wie die tatsächliche Produktivität ermittelt werden kann und in welcher Form eine aussagefähige Gegenüberstellung mit den ursprünglich veranschlagten Werten möglich ist. Hierzu wurde die Dokumentation der Leistungserbringung auf der Baustelle betrachtet und es wurden grundlegende Ursachen für Abweichungen von geplanter und tatsächlicher Baudurchführung analysiert.
Die rechtliche Durchsetzung von Produktivitätsminderungen bildete den Schwerpunkt des dritten Vortragsblocks. Hierbei wurde herausgestellt, welche Mindestanforderungen an die Dokumentation von Störungsfolgen gestellt werden, ob und wie Störungsfolgen ggf. geschätzt werden können und mit welchem Detaillierungsgrad ein Kausalitätsnachweis gelingen kann.
Abschließend wurde die Bewertung von Produktivitätsminderungen der Höhe nach beleuchtet. Hierbei wurden unterschiedliche Bewertungsverfahren vorgestellt und erläutert. Es wurde hinterfragt, inwieweit die Verfahren den Anforderungen der Rechtsprechung in Deutschland genügen und welche Mindestanforderungen an die Dokumentation des geplanten und tatsächlichen Baugeschehens gestellt werden.
Die Teilnehmer des Baubetriebsseminars 2014 setzten sich aus einem Personenkreis von Vertretern mit Ergebnisverantwortung auf Seiten der Auftraggeber, der beratenden und bauausführenden Auftragnehmer sowie der Behörde zusammen.