Aktuelles
Wichtige Informationen:
Hinweisblatt zur neuen APO(PDF)
Anmelde-Kontroll-Listen des Sommersemesters 2019:
Bachelorstudiengang Informatik
Angemeldete Prüfungen im Sommersemester 2019 (PDF)
(Achtung: Es werden keine Anmeldungen zu Seminare oder Abschlussarbeiten auf der Liste angezeigt)
Masterstudiengang Informatik
Angemeldete Prüfungen im Sommersemester 2019 (PDF)
(Achtung: Es werden keine Anmeldungen zu Seminaren, Projektarbeiten oder Abschlussarbeiten auf der Liste angezeigt)
Listen der zur Online-Anmeldung freigeschalteten Prüfungen
Bachelorstudiengang Informatik
Liste der Online anmeldbaren Prüfungen im Sommersemester 2019 (PDF)
Achtung:
Zur Online-Anmeldung ist eine TAN-Liste erforderlich! Erhältlich gegen Vorlage des Studenten- und Personalausweises im Prüfungsamt Informatik!
Masterstudiengang Informatik
Liste der Online anmeldbaren Prüfungen im Sommersemester 2019 (PDF)
Achtung:
Zur Online-Anmeldung ist eine TAN-Liste erforderlich! Erhältlich gegen Vorlage des Studenten- und Personalausweises im Prüfungsamt Informatik!
Wichtige BAföG-Regelungen:
neue APO seit 29.01.2010: Was sich für Sie ändert |
Die geänderte Fassung der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Universität Braunschweig (APO) besitzt seit 29.01.2010 Rechtsgültigkeit. Das bedeutet, dass die hier formulierten Änderungen bereits zum Prüfungszeitraum des jetzigen Wintersemesters 2009/10 Anwendung finden.
§ 8 „Beratungsgespräche, Mentorensystem“
Absatz (2):
Kann der Studierende nach dem 2. Semester keine 30 Leistungspunkte vorweisen, so ist er verpflichtet, an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Zulassung zu weiteren Studien- und Prüfungsleistungen! Über die Teilnahme am Beratungs-gespräch erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis, welcher dem Prüfungsamt Informatik vor dem nächsten Prüfungsanmeldezeitraum vorzulegen ist. Die Veranlassung der Exmatrikulation - gemäß alter APO § 7, Absatz (3), Buchstabe d - entfällt. Das bedeutet für Sie, dass Sie keinen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik mehr zu stellen brauchen, um Ihr Studium fortsetzen zu können.
§ 11 „Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß“
Absatz (1):
Die Abmeldung von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ohne Angabe von Gründen kann nun bis einen Werktag vor dem Prüfungstermin bis 12 Uhr (!) im Prüfungsamt Informatik vorgenommen werden.
Folgende Abmeldungsarten sind möglich:
- Sie melden sich persönlich einen Werktag vorher bis spätestens 12 Uhr im Prüfungsamt Informatik ab (Rebenring 58a, 1. Etage, Zimmer 127, unter Beachtung der Sprechzeiten!)
- der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben, eingescannt und per E-Mail bis einen Werktag vor dem Prüfungstermin 12 Uhr an das Prüfungsamt Informatik geschickt
- der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben und per FAX bis einen Werktag vor dem Prüfungstermin 12 Uhr an das Prüfungsamt Informatik geschickt
- der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben und per Post bis zwei Werktage vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt Informatik geschickt (Poststempel zählt)
- sofern für den Studiengang freigegeben: die Abmeldung kann online bis einen Werktag vor dem Prüfungstermin 24 Uhr vorgenommen werden
- Für alle anderen Prüfungsleistungen (z.B. mündliche Prüfungen) im Studiengang Informatik muss die Abmeldung – wie bisher – eine Woche vorher erfolgen.
Ausgenommen hiervon sind Informatik-Seminare, von denen Sie sich bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn bei Ihrem Seminarbetreuer abmelden müssen!
§ 13 „Wiederholung von Prüfungen“
Absatz (1):. Alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen können 2x wiederholt werden.
Absatz (3): Wie bisher sind Sie zu Wiederholungsprüfungen im nächsten Prüfungszeitraum automatisch pflichtangemeldet, d.h. Sie brauchen die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen nicht selbst vorzunehmen. Jedoch haben Sie nun die Möglichkeit, sich von dieser Wiederholungsprüfung abzumelden [vgl. dazu § 11, Absatz (1)]. (Die Online-Abmeldung von Wiederholungsprüfungen wird erst ab dem Sommersemester 2010 möglich sein.)
Absatz (4): Die Wiederholung einer Prüfungsleistung zur Verbesserung der Note ist zulässig, wenn diese Prüfungsleistung im ersten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit (Informatik: Bachelor 6 Semester, Master 4 Semester) bestanden wurde. Die Wiederholung muss jedoch spätestens im nächsten Prüfungszeitraum – üblicherweise im darauffolgenden Semester – erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Note dieser Wiederholungsprüfung zählt, auch wenn diese schlechter ausfällt. Für den Fall, dass die Wiederholungsprüfung mit „5,0“ gewertet wird, zählt dieses als nicht bestandener 1. Prüfungsversuch und Ihnen bleiben – gemäß § 13, Absatz (1), Satz 1 - noch zwei weitere Versuche, um die Prüfung zu wiederholen. Bei der Anmeldung zur Prüfung hat der Studierenden anzugeben, dass er diese Prüfungsleistung bereits bestanden hat und dass er diese wiederholen möchte.
Im WS 2009/10 ist die Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen nicht möglich, da die Prüfungsanmeldefristen bereits abgelaufen sind. Im Sommersemester 2010 dürfen dann erstmals alle Prüfungen, die in der Regelstudienzeit im WS 2009/10 bestanden wurden, wiederholt werden.
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Die Fakultät 1 hat hinsichtlich Formblatt 5 (= Nachweis der Leistungspunkte gegenüber dem BAföG-Amt) folgende neue Leistungspunkte (LP)-Grenzen für eine positive Bescheinigung festgelegt:
Bei Studienbeginn zum WINTERSEMESTER gilt folgende Regelung:
Nach dem 3. Semester müssen vom Studierenden 60 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden. Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.07., so gelten automatisch ab dem 01.08. die nachzuweisenden Credits für das 4. Semester!
Nach dem 4. Semester müssen vom Studierenden 80 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden. Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.01., so gelten automatisch ab dem 01.02. die nachzuweisenden Credits für das 5. Semester!
Nach dem 5. Semester müssen vom Studierenden 110 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden. Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Bei Studienbeginn zum SOMMERSEMESTER gilt folgende Regelung:
Nach dem 3. Semester müssen vom Studierenden 60 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden. Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.01., so gelten automatisch ab dem 01.02. die nachzuweisenden Credits für das 4. Semester!
Nach dem 4. Semester müssen vom Studierenden 80 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden. Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.07., so gelten automatisch ab dem 01.08. die nachzuweisenden Credits für das 5. Semester!
Nach dem 5. Semester müssen vom Studierenden 110 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden. Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
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