Gefördert werden ausschließlich von an der TU Braunschweig registrierten studentischen Vereinigungen beantragte, konkrete Projekte, die die Studienbedingungen und/oder die Lehre an der TU Braunschweig verbessern. Die beantragten Projekte müssen von der antragstellenden studentischen Vereinigung selber realisiert werden. Die Registrierung der Vereinigung muss gemäß der „Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der Technischen Universität Braunschweig“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung erfolgt sein. Der Satzungszweck der antragstellenden studentischen Vereinigung muss die Verbesserung der Lehre und/oder der Studienbedingungen an der TU Braunschweig mit umfassen.
Bezogen auf den konkreten Förderantrag ist eine Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors der TU Braunschweig notwendig, aus der sich ergibt, inwiefern mit dem Projekt die Lehr- und/oder Studienbedingungen an der TU Braunschweig verbessert werden. Die Stellungnahme soll den Bezug des Antrags zu den Förderzielen der Stiftung kommentieren. Die Projekte müssen grundsätzlich allen Studierenden der TU Braunschweig offen stehen. Einzelpersonen und Projekte, deren Durchführung und Erfolg dauerhaft nur einer kleinen, abgeschlossenen Gruppe von Studierenden zugute kommt, werden grundsätzlich nicht gefördert. Bei Projekten, für die spezielle Förderprogramme anderer Förderer existieren, fördert der Stiftungsfonds nur nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten. Allgemein ist bei der Durchführung von Projekten auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Die Höhe der Fördersumme ist vom konkreten Einzelfall abhängig, eine Höchstgrenze wird nicht definiert. Die Stiftungsgremien werden bei der Förderentscheidung grundsätzlich dem beantragten Projektaufkommen und der Prämisse der Vielfältigkeit und Ausgewogenheit der bewilligten Projekte und ihrer Laufzeit Rechnung tragen. Die maximale Förderdauer für ein Projekt darf drei Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen kann der Stiftungsfonds eine längerfristige Partnerschaft eingehen.
Bei der Auswahl und Bewilligung von Projekten werden folgende Punkte besonders berücksichtigt:
Auf Aufforderung müssen beantragte Projekte dem Beratungsgremium des Stiftungsfonds persönlich präsentiert werden. Die Förderentscheidung fällt der Vorstand der Carolo-Wilhelmina-Stiftung auf Vorschlag des Beratungsgremiums des Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds. Einmal bewilligte Projekte dürfen nur auf Basis eines begründeten Antrags an die Stiftung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung geändert werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail bis zum 15.04. eines Jahres.
Ein vollständiger Projektantrag besteht aus
Nach Abschluss eines Projektes, bei mehrjähriger Förderung jährlich, ist eine schriftliche Dokumentation inkl. Fotos zu erstellen und der Stiftung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Alle Zwischen- und Abschlussberichte müssen dazu Stellung nehmen, inwieweit die definierten Ziele/Wirkungen erreicht wurden. Abgeschlossene Projekte müssen darüber hinaus mit der Stiftung abgerechnet werden.Zudem soll Kontakt mit der Pressestelle der TU Braunschweig aufgenommen werden, um die Projekte öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.