Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds fördert laut seiner Satzung an der TU Braunschweig registrierte studentische Vereinigungen mit dem Ziel, die Studienbedingungen und die Lehre zu verbessern. Im Fokus der Förderung sollen Projekte stehen, die die Studienbedingungen und/oder die Lehre für eine möglichst große Studierendenzahl fächer- und fakultätsübergreifend verbessern bzw. neue Angebote schaffen. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien des Stiftungsfonds.
Die Stifterin begrüßt dabei auch studentisches Engagement und Projekte in den Bereichen Sport, Musik und Kultur, da ein breites Angebot an Campusaktivitäten außerhalb der Hörsäle und Labore die Attraktivität des Studiums erhöht und die Motivation und somit den Studienerfolg positiv beeinflusst. Der Stiftungsfonds schließt dabei die Unterstützung von Vereinigungen und Projekten mit einem politischen oder gesellschaftspolitischen Ziel genauso aus wie studentische Verbindungen.
Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds verfügt im Jahr 2022 über ein Stiftungskapital von rund 1,7 Millionen Euro. Die Erträge des Stiftungskapitals werden jährlich ausgeschüttet. Treuhänderin und Rechtsträgerin des Stiftungsfonds ist die Carolo-Wilhemina-Stiftung.
Über die Verwendung der auszuschüttenden Mittel des Stiftungsfonds entscheidet der Vorstand der Carolo-Wilhelmina-Stiftung auf Vorschlag eines paritätisch besetzten Beratungsgremiums.
Mitglieder im Beratungsgremium sind zur Zeit:
Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich per E-Mail an carolo-wilhelmina-stiftung(at)tu-braunschweig.de.
Ein vollständiger Projektantrag besteht aus:
Der vollständige Antrag muss bis zum 15. April eines Jahres beim Stiftungsfonds eingereicht werden. Später eintreffende, unvollständige oder per Post eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Auf Aufforderung müssen beantragte Projekte dem Beratungsgremium des Stiftungsfonds persönlich präsentiert werden.
Nachdem das Beratungsgremium und der Vorstand über Ihren Antrag entschieden haben, erhalten Sie jeweils im 3. Quartal eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag vom Stiftungsfonds.