Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds

Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds

Stiftungszweck

Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds fördert laut seiner Satzung an der TU Braunschweig registrierte studentische Vereinigungen mit dem Ziel, die Studienbedingungen und die Lehre zu verbessern. Im Fokus der Förderung sollen Projekte stehen, die die Studienbedingungen und/oder die Lehre für eine möglichst große Studierendenzahl fächer- und fakultätsübergreifend verbessern bzw. neue Angebote schaffen. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien des Stiftungsfonds.

Die Stifterin begrüßt dabei auch studentisches Engagement und Projekte in den Bereichen Sport, Musik und Kultur, da ein breites Angebot an Campusaktivitäten außerhalb der Hörsäle und Labore die Attraktivität des Studiums erhöht und die Motivation und somit den Studienerfolg positiv beeinflusst. Der Stiftungsfonds schließt dabei die Unterstützung von Vereinigungen und Projekten mit einem politischen oder gesellschaftspolitischen Ziel genauso aus wie studentische Verbindungen.

Stiftungskapital

Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds verfügt im Jahr 2022 über ein Stiftungskapital von rund 1,7 Millionen Euro. Die Erträge des Stiftungskapitals werden jährlich ausgeschüttet. Treuhänderin und Rechtsträgerin des Stiftungsfonds ist die Carolo-Wilhemina-Stiftung.

Beratungsgremium

Über die Verwendung der auszuschüttenden Mittel des Stiftungsfonds entscheidet der Vorstand der Carolo-Wilhelmina-Stiftung auf Vorschlag eines paritätisch besetzten Beratungsgremiums.

Mitglieder im Beratungsgremium sind zur Zeit:

  • Prof. Dr. Stephan Scholl, Institut für chemische und thermische Verfahrenstechnik
  • Axel Fricke M.Sc./M.Eng., Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb
  • Amro Bay, Student
  • Maximilian Schönfelder, Student

Antragstellung über das Onlineantragsverfahren 

Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich per E-Mail an carolo-wilhelmina-stiftung(at)tu-braunschweig.de.

Ein vollständiger Projektantrag besteht aus:

  • dem Antragsformular
  • einer detaillierten Projektbeschreibung, inkl. einer genauen Darstellung, welche Ziele bzw. Wirkungen mit dem Projekt erreicht werden sollen, und einer Beschreibung, mit welchen Mitteln diese Ziele bzw. Wirkungen erreicht werden sollen
  • einem Nachweis über den Versuch zur Einwerbung von Eigenmitteln für das beantragte Projekt
  • einer Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors der TU Braunschweig, aus der sich ergibt, inwiefern mit dem Projekt die Lehr- und/oder Studienbedingungen an der TU Braunschweig verbessert werden
  • einem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer Zeitplanung
  • der Satzung der studentischen Vereinigung
  • dem Nachweis, dass die studentische Vereinigung an der TU Braunschweig registriert ist
  • dem Konzept, wie das Projekt auch bei einem personellen Wechsel weitergeführt werden kann

Der vollständige Antrag muss bis zum 15. April eines Jahres beim Stiftungsfonds eingereicht werden. Später eintreffende, unvollständige oder per Post eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Auf Aufforderung müssen beantragte Projekte dem Beratungsgremium des Stiftungsfonds persönlich präsentiert werden.

Rückmeldung

Nachdem das Beratungsgremium und der Vorstand über Ihren Antrag entschieden haben, erhalten Sie jeweils im 3. Quartal  eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag vom Stiftungsfonds.