Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds fördert laut seiner Satzung an der TU Braunschweig registrierte studentische Vereinigungen mit dem Ziel, die Studienbedingungen und die Lehre zu verbessern. Im Fokus der Förderung sollen Projekte stehen, die die Studienbedingungen und/oder die Lehre für eine möglichst große Studierendenzahl fächer- und fakultätsübergreifend verbessern bzw. neue Angebote schaffen. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien des Stiftungsfonds.
Die Stifterin begrüßt dabei auch studentisches Engagement und Projekte in den Bereichen Sport, Musik und Kultur, da ein breites Angebot an Campusaktivitäten außerhalb der Hörsäle und Labore die Attraktivität des Studiums erhöht und die Motivation und somit den Studienerfolg positiv beeinflusst. Der Stiftungsfonds schließt dabei die Unterstützung von Vereinigungen und Projekten mit einem politischen oder gesellschaftspolitischen Ziel genauso aus wie studentische Verbindungen.
Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds bietet registrierten studentischen Vereinigungen zwei Antragsmöglichkeiten an, die Sie – bei Bedarf – beide jährlich nutzen können:
Über die Verwendung der auszuschüttenden Mittel des Stiftungsfonds entscheidet der Vorstand der Carolo-Wilhelmina-Stiftung auf Vorschlag eines paritätisch besetzten Beratungsgremiums.
Die Mitglieder im Beratungsgremium:
Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 15.04. eines Jahres per E-Mail an carolo-wilhelmina-stiftung(at)tu-braunschweig.de.
Später eintreffende, unvollständige oder per Post eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Eine studentische Vereinigung kann jährlich nur einen Vollantrag stellen.
Ein vollständiger Projektantrag besteht aus:
Auf Aufforderung müssen beantragte Projekte dem Beratungsgremium des Stiftungsfonds persönlich präsentiert werden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an carolo-wilhelmina-stiftung(at)tu-braunschweig.de
Unvollständige oder per Post eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die maximal zu beantragende Fördersumme beträgt jährlich 750 Euro.
Kurzanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Förder-Entscheidung wird durch das Beratungsgremium jeweils zu Beginn des Folgequartals nach der Einreichung getroffen. Das Gremium behält sich vor, über die Höhe der bewilligten Fördersumme zu entscheiden.
Bitte beachten Sie:
Bitte nutzen Sie das Formular Kurzantrag