Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds

Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds

Stiftungszweck

Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds fördert laut seiner Satzung an der TU Braunschweig registrierte studentische Vereinigungen mit dem Ziel, die Studienbedingungen und die Lehre zu verbessern. Im Fokus der Förderung sollen Projekte stehen, die die Studienbedingungen und/oder die Lehre für eine möglichst große Studierendenzahl fächer- und fakultätsübergreifend verbessern bzw. neue Angebote schaffen. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien des Stiftungsfonds.

Die Stifterin begrüßt dabei auch studentisches Engagement und Projekte in den Bereichen Sport, Musik und Kultur, da ein breites Angebot an Campusaktivitäten außerhalb der Hörsäle und Labore die Attraktivität des Studiums erhöht und die Motivation und somit den Studienerfolg positiv beeinflusst. Der Stiftungsfonds schließt dabei die Unterstützung von Vereinigungen und Projekten mit einem politischen oder gesellschaftspolitischen Ziel genauso aus wie studentische Verbindungen.

 

Der Carolo-Wilhelmina-Stiftungsfonds bietet registrierten studentischen Vereinigungen zwei Antragsmöglichkeiten an, die Sie – bei Bedarf – beide jährlich nutzen können:

  • Den ausführlichen Vollantrag für große Projekte, den Sie 1x jährlich bis zum 15. April online einreichen können und für den Sie im 3. Quartal des Jahres eine Rückmeldung bekommen
  • Den Kurzantrag für kleine und kurzfristige Projekte mit einer maximalen Fördersumme von 750 Euro jährlich, der fortlaufend online eingereicht werden kann und für den Sie am Anfang des nachfolgenden Quartals eine Rückmeldung bekommen

Beratungsgremium

Über die Verwendung der auszuschüttenden Mittel des Stiftungsfonds entscheidet der Vorstand der Carolo-Wilhelmina-Stiftung auf Vorschlag eines paritätisch besetzten Beratungsgremiums.

Die Mitglieder im Beratungsgremium:

  • Prof. Dr. Stephan Scholl, Institut für chemische und thermische Verfahrenstechnik
  • Axel Fricke M.Sc./M.Eng., Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb
  • Amro Bay, Student
  • Maximilian Schönfelder, Student

Vollantrag für große Projekte

Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 15.04. eines Jahres per E-Mail an carolo-wilhelmina-stiftung(at)tu-braunschweig.de.
Später eintreffende, unvollständige oder per Post eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Eine studentische Vereinigung kann jährlich nur einen Vollantrag stellen.

Ein vollständiger Projektantrag besteht aus:

  • dem Antragsformular
  • einer detaillierten Projektbeschreibung, inkl. einer genauen Darstellung, welche Ziele bzw. Wirkungen mit dem Projekt erreicht werden sollen, und einer Beschreibung, mit welchen Mitteln diese Ziele bzw. Wirkungen erreicht werden sollen
  • einem Nachweis über den Versuch zur Einwerbung von Eigenmitteln für das beantragte Projekt
  • einer Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors der TU Braunschweig, aus der sich ergibt, inwiefern mit dem Projekt die Lehr- und/oder Studienbedingungen an der TU Braunschweig verbessert werden
  • einem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer Zeitplanung
  • der Satzung der studentischen Vereinigung
  • dem Nachweis, dass die studentische Vereinigung an der TU Braunschweig registriert ist
  • dem Konzept, wie das Projekt auch bei einem personellen Wechsel weitergeführt werden kann

Auf Aufforderung müssen beantragte Projekte dem Beratungsgremium des Stiftungsfonds persönlich präsentiert werden.

Kurzantrag für kleine Projekte

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an carolo-wilhelmina-stiftung(at)tu-braunschweig.de
Unvollständige oder per Post eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die maximal zu beantragende Fördersumme beträgt jährlich 750 Euro.

Kurzanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Förder-Entscheidung wird durch das Beratungsgremium jeweils zu Beginn des Folgequartals nach der Einreichung getroffen. Das Gremium behält sich vor, über die Höhe der bewilligten Fördersumme zu entscheiden.

Bitte beachten Sie:

  • Sie können jährlich nur einen Kurzantrag stellen
  • das Projekt darf noch nicht begonnen sein
  • Die bewilligten Mittel müssen spätestens 6 Monate nach der Zusage durch den Stiftungsfonds abgerufen und abgerechnet werden. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen
  • Abgeschlossene Projekte müssen mit dem Stiftungsfonds abgerechnet werden. Nicht verausgabte Restmittel werden an den Stiftungsfonds zurückgezahlt

Bitte nutzen Sie das Formular Kurzantrag