Beratungsangebote an der TU Braunschweig
Die TU Braunschweig verfügt über ein umfangreiches Service- und Beratungsangebot. Für nahezu jedes studienrelevante Anliegen über Studienfinanzierung, Prüfungsangst bis zum Studieren mit Kind gibt es Angebote und Serviceleistungen, die den Studierenden helfen können.
Bei der Suche nach dem passenden Angebot helfen das Service-Navi und das Beratungsnavi der TU Braunschweig.
Beratungsangebote für besondere Studiensituationen und Langzeitstudierende der Biotechnologie
Bist du in einer besonderen Studiensituation und benötigst Unterstützung? Bist du in einem höheren Semester oder bereits Langzeitstudierender der Biotechnologie und möchtest weiter kommen? Dann melde dich bei uns, wir helfen gerne weiter!
Dipl.-Biotech. Sonja Wolff-Franke, Tel. 0531-391-5138
E-Mail: studiendekanbiotech@tu-braunschweig.de
Langzeitstudium
Langzeitstudiengebühren müssen gezahlt werden, wenn das Studienguthaben verbraucht ist. Das Studienguthaben entspricht der Regelstudienzeit des gewählten Studienganges plus sechs Semester.
Für die Biotechnologie beträgt das Studienguthaben:
Wichtig für das Studienguthaben sind die Hochschulsemester, nicht die Fachsemester! Ein Studienguthaben gilt für die Gesamtstudienzeit also grundständiger (BSc) plus konsekutiver Studiengang. Auch bei einem Studiengangswechsel bleiben die "verbrauchten" Semester bestehen.
Im Master kommen nur 4 Semester zum Studienguthaben dazu. Wenn die Zahl der absolvierten Hochschulsemester schon über 16 ist, müssen im Master weiter Langzeitstudiengebühren gezahlt werden, es gibt dann keine freien 4 Semester.
Keine Langzeitstudiengebühren zahlen müssen Studierende die:
Teilzeitstudium
Wenn Sie aus wichtigen persönlichen Gründen nicht Vollzeit studieren könen, haben Sie die Möglickeit ein Teilzeitstudium zu beantragen. Gründe dafür können sein, dass sie Kinder bis zum 18. Lebensjahr erziehen oder kranke Familienangehörige pflegen, eine Behinderung oder schwere Erkrankung haben, gesellschaftlich/bürgerlich engagiert sind, Hochleistungssport betreiben , in Gremien mitarbeiten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Der Antrag auf Teilzeitstudium wird für jeweils zwei aufeinander folgende Semester bei I-Amt gestellt (für das Wintersemester bis zum 01.10. und für das Sommersemester bis zum 01.04.), siehe I-Ordnung §22
Besondere Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung/Wegbereiter