Seit dem 01.10.2024 gibt es ein neues Verfahren zum Anmelden von Abschlussarbeiten aller Studiengänge der Fakultät für Geistes- und Erziehungswissenschaften. Sie finden alle notwendigen Informationen zum richtigen Vorgehen im Merkblatt.
Anmeldung mündliche Prüfung für Master G, HR, GYM & KTW Es muss KEIN Antrag für das Kolloquium/mdl. Prüfung beim Prüfungsamt gestellt werden. Vereinbaren Sie mit beiden Prüfern einen Termin. Dieser muss aber nicht an das Prüfungsamt gemeldet werden.
wenn Sie Zusatzleistungen aus anderen Bachelorstudiengängen erbringen oder Leistungen aus dem Master vorstudieren wollen, müssen Sie folgendes Formular per E-Mail oder in Papierform über unseren Briefkasten bei uns einreichen:
Es wird geprüft, ob die o. g. Voraussetzungen gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung erfüllt sind. Dann erhalten Sie den genehmigten Antrag zurück (per E-Mail), um ihn ggf. den Lehrenden vorzulegen. Das Original verbleibt in der Akte. Durch die Bewilligung des Antrags besteht kein Anspruch auf Teilnahme und Leistungserbringung in den betreffenden Lehrveranstaltungen (kapazitäre Gründe).
ACHTUNG: Die GHR 300-Module Praxisphase, Praxisblock und Projektband dürfen laut Beschluss des Fakultätsrates vom 2.7.2014 nicht vorstudiert werden.