Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung (amtliche Bekanntmachung Nr. 1482) für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der TU Braunschweig (PDF) (Stand: 24.03.2023) >Sofern in den Besonderen Teilen keine abweichenden Regelungen enthalten sind.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung
für Studierende mit Beginn WS 2021/22 und später gilt:
Besonderer Teil der Prüfungsordnung (konsolidierte Textfassung) für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft und den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Technischen Universität Braunschweig (Hochschuöffentliche Bekanntmachung Nr. 1362a vom 30.09.2021 inkl. aller Änderungen)
für Studierende mit Beginn WS 2013/14 und später gilt:
Besonderer Teil der Prüfungsordnung (nichtamtliche Lesefassung) für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft und den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Technischen Universität Braunschweig inkl. der 8 Änderung.
Hinweis: Für Sport-Studierende, die sich beim Inkrafttreten dieser Änderung im zweiten oder höheren Semester befinden, findet die mit dieser Änderung eingefügte Teilnahmevoraussetzung in der Anlage 3 "Fachspezifische Bestimmungen/Modulübersicht" im Bereich "N) Sport/Bewegungspädagogik" im "Aufbaumodul 3: Bewegung und Gesellschaft" keine Anwendung.
Berichtigung (Nr. 1188 vom 28.09.2017) des Verkündungsblattes Nr. 931 vom 14.11.2013
für Studierende mit Beginn WS 2010/11 und später gilt:
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft und den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Technischen Universität Braunschweig (Hochschulöffentliche Bekanntmachung Nr. 731, 28.10.2010)
ältere Prüfungsordnungen:
Vorläufige Prüfungsordnung Bachelor (27.10.2005) pdf-Dokument Diese gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2005/2006.
der Teilstudiengänge Mathematik und Physik, die im Wintersemester 2004/2005 in das dritte Semester des Zwei-Fächer- Bachelorstudiengangs eingeschrieben wurden