Sowohl Bachelor- als auch Master-Abschlussarbeiten müssen von einem Dozenten betreut werden, der in die Lehre an der TU BS involviert ist.
ein 4-wöchiges Laborpraktikum, das zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit gemacht wird kann zukünftig als Forschungspraktikum anerkannt und mit 5 LP in den Wahlbereich eingebracht werden. Als Prüfungsleistung wird eine Literaturrecherche verlangt.
Der Erstgutachter einer Abschlussarbeit muss habilitiert und an der TU Braunschweig angestellt bzw. prüfberechtigt sein. Der Zweitgutachter muss ebenfalls habilitiert jedoch nicht unbedingt an der TU Braunschweig angestellt sein, wenn der Erstgutachter hauptamtlich an der TU tätig ist.
Die Dauer der Abschlussarbeit darf die in der Prüfungsordnung festgelegten Zeiten nicht überschreiten (Bachelor-Arbeit 3 Monate bzw. Masterarbeit 6 Monate).
Eine Verlängerung um ein bzw. zwei Monate kann in begründeten Fällen (bitte rechtzeitig) im Studiendekanat beantragt werden.
Die Abgabe der Bachelorarbeit ist frühstens 6 Wochen nach der Anmeldung möglich.
Die Abgabe der Masterarbeit ist frühstens 16 Wochen nach der Anmeldung möglich.
Bitte achtet darauf, die Bachelorarbeit so anzumelden, dass der Bachelorabschluß rechtzeitig für das Masterstudium vorliegt - bei Zulassung zum Wintersemester spätestens am 31.03 (also zum Ende des Wintersemesters) oder 30.9 (entsprechend Sommersemester).
Informationen zur Anmeldung der Abschlussarbeit findet Ihr bei den FAQ des Prüfungsamtes
Steht für "Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang..." - in Eurem Fall "... Biologie mit dem Abschluss...", das ist die für Euch interessante PO, sie beschreibt den Aufbau des Studiums und u.a. die Prüfungsmodalitäten (zum Beispiel die An-/Abmeldung oder Wiederholung von Prüfungen oder auch die Bedingungen für die Bachelor-/Masterarbeit). Die Prüfungsordnungen findet Ihr auf der Prüfungsamt-Seite.
Steht für "European Credit Transfer and Accumulation System". Die einzelnen Studienleistungen werden mit Leistungspunkten (LP oder "credits") gewichtet, sodass die Leistungen der Studierenden innerhalb Europas vergleichbar und bei einem Hochschulwechsel auch grenzüberschreitend anrechenbar sind.
Exkursionswoche ist die Woche nach Pfingsten, in der keine Vorlesungen gehalten werden. In dieser Woche finden Exkursionen statt, für Euch sind das Exkursionen zu folgenden Modulen: BD 02 und BD 08.
Die Fachgruppe Biologie setzt sich für die Interessen aller Biologiestudierenden ein. Die Fachgruppe Bio trifft sich immer Dienstags ab 18:30 Uhr in ihren Räumen im Grotrian, 1. Stock. Alle Biologie-Studierende sind jederzeit herzlich willkommen! Kontakt: fgbio(at)tu-braunschweig.deund auf www.tu-braunschweig.de/fgbiologie
Die Fakultät ist eine Lehr- und Verwaltungseinheit der Uni, für die Biologie und damit auch für Euch als Biologiestudierende zuständig ist die "Fakultät für Lebenswissenschaften". Die Ansprechpartner für offizielle Fakultätsangelegenheiten wie zum Beispiel Prüfungsanmeldungen, das Austellen von Zeugnissen oder die Anmeldung zur Promotion findet Ihr HIER.
Im Rahmen des Masterstudiums gibt es die Möglichkeit (BPO §3-6), auswärtig der TU Braunschweig (z. B. im Ausland) erbrachte Leistungen sowie Module, die nur semesterweise angeboten werden nach Überprüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und eines Mentors einzubringen. In Institutionen, in denen im Studiengang Module angeboten werden (z.B. HZI), ist die Anerkennung einer Leistung/Praktikum im Rahmen des Flexi-Moduls in der Regel nicht möglich. Ist die Anerkennung einer auswärtigen Leistung beabsichtigt, dann bitte unbedingt im Vorfeld, also vor dem Auslandsaufenthalt bzw. vor Antritt des auswärtigen Praktikums mit der Studiengangskoordinatorin Rücksprache halten! Eine nachträgliche Anerkennung ist ggf. nicht gewährleistet!
Das Flexi-Modul beinhaltet ein Praktikum, was mindestens 4 Wochen dauern muss. Zudem ist die Teilnahme an einem Seminar Pflicht. Die benotete Prüfungsleistung kann z.B. in Form eines Vortrags o.ä. gemäß APO erfolgen. Diese Note entspricht der Modulnote.
Den Antrag auf Anerkennung eines Flexi-Moduls wird nach erfolgreichem Abschluss im Studiendekanat eingereicht, Ihr findet den Antrag HIER.
Leistungspunkte oder auch "credits" sind nach dem ECTS die "Einheitsgrößen" die durch eine erbrachte Leistung erworben werden. Sie werden für erfolgreich abgelegte Module bestehend aus Klausuren, Praktika oder Seminaren vergeben. Je höher der Anspruch, bzw. der Aufwand für ein Modul, umso mehr Leistungspunkte werden dafür vergeben.
Mentoren sind Ansprechpartner in Bezug auf fachliche und persönliche Fragen. Im Rahmen des Bachelorstudiums kümmern sich die Mentoren zu Beginn des Studiums insbesondere um die Erstis. Pro Semester organisieren die Mentoren ein Treffen mit allen drei Jahrgängen, um den Informationsaustausch zwischen den Studierenden zu fördern. Im Rahmen des Masterstudiums wählt jeder Studierende zu Beginn des Studiums einen persönlichen Mentor. Im ersten Studienjahr ist mindestens ein Beratungsgespräch mit dem Mentor zu führen und dies auch auf dem entsprechenden Schein vom Mentor zu bestätigen.
Das Modulhandbuch beinhaltet alle im Studiengang Bachelor/Master Biologie angebotenen Module. In jeder Modulbeschreibung findet Ihr u.a. die Anzahl der LP, die angebotenen Lehrveranstaltungen, die Lehrenden, Qualifikationsziele, Prüfungsmodalitäten, die Modulverantwortlichen und ggf. Literaturangaben. Modulhandbuch BSc; Modulhandbuch MSc
Ende des Semesters wird die elektronische Modulwahl (ELMO) durchgeführt. In der Modulwahl wählen die 4. bis 6. Semester im BSc und alle MSc-Studierende die Module (Wahlpflichtmodule im BSc/ alle Module im MSc) für das folgende Semester. Die Modulwahl erfolgt in der Regel über das QIS-Portal, weitere Infos dazu findet Ihr hier: ELMO für Bachelor, ELMO für Master.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist erforderlich, um das Prüfungsergebnis einer schriftlichen Prüfung, die im letzten Wiederholungsversuch nicht bestanden wurde, festzustellen (§ 13 Abs. 1 und 4 APO). Für Prüfungsleistungen, die von vornherein mündlich erbracht wurden, entfällt die mündliche Ergänzungsprüfung. Dasselbe gilt, wenn der 3. Versuch unentschuldigt nicht angetreten wurde. Den Termin für die Prüfung muss die oder der Studierende selbst mit den Prüfern ausmachen und dem Prüfungsamt mitteilen, eine Online-Anmeldung ist nicht möglich. Das Ergebnis dieser letzten Wiederholung (berücksichtigt wird die schriftliche Leistung sowie die Leistung der mündlichen Ergänzungsprüfung) kann nur "ausreichend" oder "nicht bestanden" sein
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ausgeschlossen, wenn der 3. schriftliche Versuch wegen Nichterscheinens mit "nicht bestanden" bewertet wird (§ 13 Abs. 4 und § 11 Abs. 2 APO), d.h. die Bachelor-/Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden.
Also im Klartext: wer sich für den 3. Prüfungsversuch anmeldet und dann nicht erscheint (und sich weder fristgerecht abgemeldet hat, noch zeitnah ein ärztliches Attest am Prüfungsamt einreicht), der ist ENDGÜLTIG im Studiengang Biologie GESCHEITERT und kann an keiner Uni in Deutschland mehr Biologie studieren.
Im BSc-Studiengang Biologie gibt es die Pflichtmodule, das sind Module, die belegt und bestanden werden müssen - im Gegensatz dazu gibt es noch Wahlpflichtmodule, dort muss aus einer Auswahl an Modulen eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erworben werden, die zu belegenden Module sind dabei frei kombinierbar - natürlich immer nur, wenn genügend Plätze vorhanden sind. Eine Übersicht, welche Module es gibt und ob es sich um ein Modul aus dem Wahl- oder Pflichtbereich handelt steht in der aktuellen Modulübersicht.
Steht für das Gesamtprogramm überfachlicher Veranstaltungen der TU Braunschweig. Die Zusatzqualifikationen sind in ein Pflichtmodul (ZQ01, 4 LP) und ein Wahlmodul (ZQ02, 6 LP) aufgeteilt. Im Wahlmodul können Veranstaltungen aus dem Pool-Modell der TU Braunschweig gewählt werden. Die Veranstaltungen des Pool-Modells findet Ihr im QIS-Portal unter: Vorlesungsverzeichnis - *Besondere Verzeichnisse* - Pool.
Die Anmeldung für Kurse aus dem Pool-Modell läuft nicht über das Studiendekant, die Anmeldemodalitäten sind jeweils bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben. Im Zweifelsfall bitte beim Modulverantwortlichen oder dem "Lehrenden" nachfragen.
Das Prüfungsamt ist zuständig für die Prüfungsangelegenheiten und die Verwaltung aller für die Prüfung relevanten Nachweise. Dazu gehören die An-/Abmeldung, das Eintragen der Noten, das Erstellen von Leistungsnachweisen/vorläufigen Zeugnissen etc. Kontaktdaten und Formulare, FAQs (bei Fragen)
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich. Die Prüfungsordnung regelt:
die Studiumsziele,
den Studiumsablauf,
den zu verleihenden akademischen Grad,
die Zulassungvoraussetzungen,
die Regelstudienzeit,
die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester,
den Prüfungsablauf,
die Prüfungstermine und Anmeldefristen,
die Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
die Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten,
die Prüfungsformen und
Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.
Für Euch gilt zum einen die "Allgemeine Prüfungsordnung" (APO) der TU Braunschweig und dann jeweils noch die "Besondere Prüfungsordnung" für den jeweiligen Studiengang (BPO).
Das akademische Jahr beginnt offiziell am 01. Oktober. Es ist in ein Winter- und ein Sommersemester unterteilt. Jedes Semester besteht aus Vorlesungszeit und vorlesungsfreier Zeit. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters geht von Mitte Oktober bis Mitte Februar. Das Sommersemester beginnt am 01. April und die Vorlesungszeit dauert von Mitte April bis Mitte Juli. Die exakten Daten für die jeweiligen aktuellen Semester findet Ihr auf der Uniseite für Semestertermine
Die Sozialberatung richtet sich an Studierende, Studieninteressierte, Absolventen und deren Eltern mit folgender Zielsetzung: beziehungsorientierte, autonomiefördernde und studienwirksame Unterstützung durch lösungsorientierte Beratung in Form von Analyse der häufig komplexen Gesamtsituation und Berücksichtigung des gesamten Umfelds.
Der Studiendekan ist verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots und der Studienberatung sowie die Durchführung der Prüfungen. Er wirkt darauf hin, dass alle Mitglieder und Angehörigen der Fakultät die ihnen obliegenden Aufgaben in der Lehre und bei Prüfungen erfüllen. Ein Studiendekan wird aus dem Kreis der Professoren meistens für die Dauer von zwei bis vier Jahren von den Professoren oder einem Fakultätsrat gewählt und ist für die Lehre in einem Fachbereich oder einer Fakultät zuständig. Studiendekan der Biologie ist:
Die Studienkommission (StuKo) kümmert sich um alle Fragen, die für Euer Studium wichtig sind wie zum Beispiel die Evaluation der Lehre. Außerdem kann die Studienkommission Änderungen in der Studienordnung vorschlagen und dient als Ansprechpartner bei Problemen im Lehrbetrieb, sowohl für die Studenten als auch für die Professoren und Lehrbeauftragten. Beschlüsse der Studienkommission werden dann im Fakultätsrat diskutiert und angenommen oder abgelehnt. Die Studienkommission ist paritätisch durch Hochschullehrer und Studenten der Fakultät besetzt.
die Studierenden an der TU Braunschweig sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen gesetzlich unfallversichert. Vorraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass die Tätigkeit, die zu dem Unfall führte, in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fällt.
bei Auslandssemestern seid ihr nicht über die TU Braunschweig versichert. In der Regel besteht eine Versicherung über die Gastuni (das bitte dort erfragen). Sollte das nicht der Fall sein, müsst ihr euch selbst um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern
bei externen Praktika oder externen Abschlußarbeiten, auch wenn sie in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, seid ihr nicht über die TU Braunschweig versichert, sondern über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist, im Zweifelsfall bitte direkt dort nachfragen
Das ist die Zeit, in der keine Vorlesungen stattfinden, immer ungefähr von Mitte Juli bis Mitte Oktober und von Mitte Februar bis April. Die genauen Termine findet Ihr HIER. Vorlesungsfreie Zeit ist nicht gleich Urlaub, in dieser Zeit finden Klausuren und auch Praktika statt.
Im Bachelor-Studiengang ist ein Wahlpflicht-Modul ein Modul aus dem biologischen Bereich, das Ihr frei in der Modulwahl wählen könnt. Der Wahlpflichtteil umfasst insgesamt 43 Leistungspunkte. Diese setzen sich zusammen aus 31 - 38 Leistungspunkten aus biologischen Wahlpflicht-Modulen, und entsprechend 5 - 12 Leistungspunkten aus dem Schwerpunktbereich (biologische/nicht-biologische Module und oder Forschungspraktikum). (siehe auch BPO in der Fassung vom 30.08.2016, §3)
Im Master-Studiengang sind im Wahlpflichtbereich insgesamt 40 Leistungspunkte zu erbringen. Die Module dürfen aus den Wahlpflichtbereichen aller 5 Säulen gewählt werden. Aus einer Säule dürfen maximal 30 Leistungspunkte eingebracht werden. (siehe auch BPO in der Fassung vom 30.08.2016, §3)
Bachelor-Studiengang: Im Schwerpunktbereich (ehemals Wahlbereich) können biologische wie z.B. ein BD-Modul und nicht-biologische Module wie z.B. Thermodynamik oder Psychologie für Nebenfächler eingebracht werden. Der Schwerpunktbereich muss mit mindestens 5 Leistungspunkten gefüllt sein (maximal möglich sind 12), sonst ist das Studium nicht abgeschlossen. Dabei muss die Summe von Schwerpunktbereich (5 - 12 LP) und Wahlpflichtbereich (biologischer Wahlbereich, 31 - 38 LP) insgesamt 43 LP betragen - siehe persönlicher Studienverlaufsplan. Alle Module (außer Pflichtmodule: NAT und biologische Pflichtmodule) können in diesen Bereich verschoben werden, dies geschieht nicht automatisch, sondern muss dem Prüfungsamt per Email angezeigt werden.
Ein 4-wöchiges Laborpraktikum, das zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit gemacht wird, kann zukünftig als Forschungspraktikum anerkannt und mit 5 LP in den Schwerpunktbereich eingebracht werden. Als Prüfungsleistung wird eine Literaturrecherche verlangt.
(siehe auch BPO in der Fassung vom 30.08.2016, §3)
Master-Studiengang: Im Schwerpunktbereich müssen zwei Säulen gewählt und 42 bis 46 Leistungspunkte aus dem Schwerpunktbereich dieser Säulen erbracht werden. Insgesamt dürfen aus einer Säule nicht mehr als 50 Leistungspunkte (Wahlpflicht- und Schwerpunktbereich zusammengerechnet) eingebracht werden. (siehe auch BPO in der Fassung vom 30.08.2016, §3)
Die Zusatzqualifikationen sind in ein Pflichtmodul (ZQ 01 Sicherheitsbelehrung und Pipettenkunde, 2 LP) und ein Wahlmodul (ZQ 02, 6 LP) aufgeteilt (siehe Anlagen 2a und 2b der BPO). Im Wahlmodul können i.d.R. Veranstaltungen aus dem Pool-Modell der TU Braunschweig sowie speziell für Studierende der Biologie angebotene Veranstaltungen gewählt werden. Zum Erhalt von Leistungspunkten ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der benotet oder unbenotet sein kann. Falls eine Benotung vorliegt, geht diese nicht in die Berechnung der Endnote ein. Englischsprachkurse müssen mindestens mit dem Niveau B2 eingebracht werden. Die Nachweise sind durch ein Zertifikat eines Sprachenzentrums einer deutschen oder gleichgestellten ausländischen Hochschule oder Volkshochschule zu belegen.
Die Zusatzqualifikationen (ZQ 21) werden mit mindestens 4, höchstens 8 LP eingebracht. Gewählt werden kann eine Zusatzqualifikation aus dem Pool-Modell der TU (Achtung, dabei gelten nur die "biologiefernen" Angebote, im Zweifelsfall Rücksprache mit der Studiengangskoordinatorin halten), den Sprachkursen (wobei Englischkurse erst ab dem Niveau B2 eingebracht werden können) und den speziellen Angeboten für Biologen (z.B. "Teach the...", Turorentraining,...). Der Leistungsnachweis kann benotet oder unbenotet sein, falls eine Benotung vorliegt, geht diese nicht in die Endnote ein.