Prüfung & Abschluss

Alle Rechte bei TU Braunschweig

Ihre staatliche Prüfung können Sie frühestens nach dem sechsten Semester (d.h. nach drei Jahren im WSPP) beim Landesprüfungsamt für Heilberufe in Hannover ablegen.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt jeweils zum 10.01. und 10.06. jeden Jahres.

Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen setzt sich die Prüfung aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil zusammen:

  • Schriftliche Prüfung:
    • Zeitraum: jeweils Mitte März und Mitte August eines Jahres
    • Dauer: 120 Minuten
    • Bezieht sich auf die erworbenen Grundkenntnisse in der Psychotherapie
    • Die 80 Prüfungsfragen werden bundesweit zentral vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet
    • Musterfragen und bundesweite Prüfungsergebnisse sind auf der Webseite des IMPP (http://www.impp.de) abrufbar
  • Mündliche Prüfung:
    • Bestehend aus einer Einzel- und einer Gruppenprüfung
    • Dauer:
      • Einzelprüfung: 30 Minuten
      • Gruppenprüfung: bei 3 Personen 90 Minuten, bei 4 Personen 120 Minuten
    • Inhalt: das Schwerpunktverfahren der vertieften Ausbildung, d.h. die Verhaltenstherapie

Nach Bestehen der Staatsprüfung können Sie sowohl Ihre Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in sowie den Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie beantragen.