Der WSPP kooperiert mit einer Vielzahl an Kliniken, in denen Sie ihre Praktische Tätigkeit I und bei Bedarf auch Ihre Praktische Tätigkeit II absolvieren können. Viele dieser Kliniken vergüten Ihre Tätigkeit besser als die gesetzliche Mindestvorgabe.
Ein Vertrag vor der Immatrikulation (jährlich zum 01.10.) gewährleistet Ihnen die Anerkennung der Stunden in einer kooperierenden psychiatrischen Einrichtung für die Praktische Tätigkeit I.
Wir haben hier eine aktuelle Übersicht unserer Kooperationskliniken für Sie zusammengestellt.
Falls Sie Ihre Praktische Tätigkeit I oder II in einer Klinik absolvieren möchten, mit der wir bislang nicht kooperieren, melden Sie sich bitte vor der Aufnahme der Tätigkeit bei uns. Auch hier werden wir bestmöglich versuchen, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und prüfen, ob wir mit der von Ihnen gewünschten Klinik einen Kooperationsvertrag schließen können.