Im Sommersemester 2024 finden Anfang Juli 2024 Zwischenwahlen gemäß § 51 der Wahlordnung statt. Eine Zwischenwahl ist erforderlich geworden, weil ein Wahlkreis den entsprechenden Bedarf angezeigt hat.
Alle weiteren Informationen und Fristen könnt ihr der Wahlausschreibung und Wahlbekanntmachung entnehmen.