Das Justiziariat ist für die rechtliche Beratung und für die Bearbeitung von Rechtsvorgängen zuständig, bis hin zur Durchführung von Mahn- und Gerichtsverfahren der Universität.
Die organisatorische Durchführung und Betreuung von Hochschulwahlen, d. h. unmittelbare Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und der Kommission für Gleichstellung ist hier angesiedelt.
Ebenso BAföG-Angelegenheiten, da die TU Braunschweig Amt für Ausbildungsförderung ist; sie hat das Studentenwerk OstNiedersachsen zur Durchführung der Aufgaben nach dem BAföG herangezogen (ausgenommen Prozessführung und Ordnungswidrigkeiten).
Das Datenschutzmanagement ist wie die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hier im Justiziariat zu finden.
Wem welche Aufgaben im Wesentlichen obliegen, kann der Rubrik Ansprechparnter*innen entnommen werden.
Nancy Knopp
Tel.: (0531) 391 - 4352
Fax: (0531) 391 - 4308
Nähere Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie unter Kontakt.
Vom Justiziariat werden nahezu alle für die Hochschule relevanten Rechtsgebiete abgedeckt, jedoch sind hier Personal- (Abt. 12) und Haushaltsangelegenheiten (GB 2) grundsätzlich ausgenommen. Im Vordergrund steht zunächst das Hochschulrecht im engeren Sinne mit dem Nds. Hochschulgesetz als zentrale Rechtsgrundlage. Die TU Braunschweig hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch staatliche Aufgaben (insbesondere Grundstücksangelegenheiten) wahrzunehmen und im Übrigen das Recht, ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten u. a. durch die Grundordnung und andere Ordnungen zu regeln. Hier ergeben sich vielfältige hochschulrechtliche Fragestellungen. Die TU Braunschweig nimmt aber selbstverständlich auch am allgemeinen Rechtsverkehr teil. Es werden Kaufverträge, Werkverträge und sonstige Verträge abgeschlossen, die nicht immer reibungslos ablaufen, so dass es der Unterstützung durch das Justiziariat bedarf.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung der Institute im Zusammenhang mit Drittmittelprojekten und den entsprechenden FuE-Verträgen, Kooperationsverträgen oder auch separaten Geheimhaltungsvereinbarungen im Vorfeld einer Zusammenarbeit. Fragen der Haftung, des Arbeitnehmererfindungs- und des Urheberrechts sind regelmäßig Gegenstand der Vertragsverhandlungen.