Die KfG erarbeitet auf dieser Basis für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen, die zu einer Erfüllung des Gleichstellungsauftrages (NHG §3 Abs. 3) führen.
Schwerpunktbereiche sind:
• Familienfreundlichkeit kontinuierlich weiterentwickeln, fördern und ausbauen,
• Diversity Management für Studierende und Beschäftigte in Lehre und Forschung,
• Erhöhung des Anteils von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen,
• Karriere- und Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Kommission für Gleichstellung gehören:
• Beratung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten,
• Vorschlagsrecht für die Wahl der hauptamtlichen zentralen Gleichstellungsbeauftragten und für die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung,
• Mitwirkung an der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Gleichstellungsplans als Teil der Entwicklungsplanung der Hochschule Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungsplans,
• Erarbeitung von Vergabevorschlägen im Rahmen des Programms zur Förderung des weiblichen Nachwuchses auf dem Weg zur Professur und des Programms zur Förderung von Promotionsabschlüssen