Rechtsgrundlage für die Durchführung der Hochschulwahlen ist das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.09.2019 sowie die Wahlordnung der TU Braunschweig in der Fassung der zweiten Änderungsordnung gemäß Senatsbeschluss vom 14.10.2020.
Bekanntmachungen hinsichtlich Wahlangelegenheiten werden an nachfolgender Stelle hochschulöffentlich bekannt gemacht:
Die Amtszeit für die Mitglieder der Hochschullehrer*innengruppe, der Mitarbeiter*innengruppe und der MTV-Gruppe läuft vom 01.04.2023 bis 31.03.2025. Für die Mitglieder der Gruppe der Studierenden läuft die Amtszeit vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025.