Voraussetzung für die Teilnahme an der DFG-Fachkollegienwahl ist die festgestellte Wahlberechtigung und damit verbunden die Eintragung im Wähler*innenverzeichnis.
Die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht ergeben sich aus § 2 der Wahlordnung der DFG (WahlO-DFG). Die aktive Wahlberechtigung setzt danach voraus:
wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist (also am 23.10.2023) eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben (also nicht nur Personen in einem Beschäftigungsverhältnis).
Hilfestellung bei der Beurteilung der Frage, ob eine Wahlberechtigung gegeben ist, finden Sie auch in den FAQ auf den Seiten der DFG.
Da die Daten zur wissenschaftlich forschenden Tätigkeit an der TU Braunschweig als Voraussetzung für die Wahlberechtigung so nicht erfasst werden, ist eine automatisierte Eintragung bzw. Aufnahme in das Wähler*innenverzeichnis leider nicht möglich. Daher ist das Wahlamt – wie auch in der Vergangenheit – auf Ihre Mithilfe und Unterstützung für die Erstellung des Wähler*innenverzeichnisses angewiesen.
Die Wahlberechtigten müssen von den Instituten, Seminaren und Einrichtungen der TU Braunschweig selbständig ermittelt und dem Wahlamt auf dem Vordruck „Teilwähler*innenverzeichnis“ per E-Mail mitgeteilt werden.
Beachten Sie bitte, dass Personen, welche an mehreren Einrichtungen wissenschaftlich forschen, nur einmal (an einer Einreichung) wählen dürfen. Dies ist vor Eintragung in das Teilwähler*innenverzeichnis entsprechend zu berücksichtigen.
Alle von den Einrichtungen der TU Braunschweig mitgeteilten Wahlberechtigten erhalten vom Wahlamt (Wahlstelle der DFG) mit der Hauspost einen Brief zugesandt (vsl. Anfang Oktober), der den erforderlichen Wahlcode enthält, um an der Online-Wahl teilnehmen zu können.