Informationen über das Praktikum im Studiengang Verkehrsingenieurwesen
Auf dieser Seite werden Informationen zum Vor- und Fachpraktikum zur Verfügung gestellt, nicht allerdings zu Laborpraktika etc., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abgeleistet werden müssen.
Das Praktikum soll die Studierenden durch die Mitarbeit an technisch-planerischen, betriebsorganisatorischen oder konstruktiven Aufgaben an die Tätigkeit im Verkehringenieurwesen heranführen. Erfahrungen in diversen Arbeitsprozessen tragen dazu bei, später den Einstieg ins Berufsleben mit seinen vielfältigen Anforderungen zu meistern. Der Erwerb sozialer Kompetenzen ist wichtiger Bestandteil des Praktikums.
Die Grundlage für das Praktikum bildet die Praktikumsordnung. Sie ist Bestandteil des besonderen Teils der Bachelor- und der Masterprüfungsordnung.
Für den Bachelorstudiengang Verkehrsingenieurwesen ist ein 12-wöchiges Praktikum notwendig. Hierbei sind 6 Wochen vor Beginn des Studiums erforderlich (das sogenannte Vorpraktikum). Weitere 6 Wochen sind während des Studiums zu absolvieren (das sogenannte Fachpraktikum). Diese können sowohl en bloc als auch semesterbegleitend durchgeführt werden.
Für den Masterstudiengang Verkehrsingenieurwesen ist ein weiteres 6-wöchiges Fachpraktikum während des Studiums abzuleisten.
Ja, die Bewerbung kann auch ohne ein nachgewiesenes Vorpraktikum erfolgen. Das Vorpraktikum muss dann allerdings bis zum Beginn des Studiums, in der Regel also zum Beginn des ersten Semesters, nachgewiesen werden. Die für eine Anerkennung notwendigen Unterlagen können per Post an das Praktikantenamt geschickt oder auch in den ersten vier Vorlesungswochen persönlich abgegeben werden. In begründeten Fällen ist auch eine Ausnahme möglich. Einzelheiten dazu sind unter Punkt 1 in der Praktikumsordnung zu finden.
Das Praktikum kann beispielsweise folgende Tätigkeiten umfassen:
praktische Tätigkeiten, wie z. B. Messen, Prüfen, Qualitätskontrolle, Versuche
Entwicklung und Planung, wie z. B. Kostenkalkulation, Entwicklung, Konstruktion, Produktplanung, Produktionsplanung und -steuerung
Software-Entwicklung und Betrieb, wie z. B. Kostenkalkulation, Produkt-/ Projektplanung, Programmierung, Codierung, (System-/ Programm-) Entwicklung, Erprobung
Kaufmännische und juristische Tätigkeiten, wie z. B. Auftragsakquisition, Kundenberatung, Marketing, Vertrieb technischer Produkte, Arbeits- und Anlagensicherheit, Umweltrecht, Patentwesen und -recht
Das Praktikum ist in verkehrsrelevanten Betrieben abzuleisten. Dies können zum Beispiel städtische oder private Verkehrsbetriebe, Speditionen, Produzenten von Eisenbahn- oder Straßensignalanlagen, Fahrzeughersteller, Überwachungsvereine o. ä. sein. Firmenadressen können den »Gelben Seiten« entnommen oder durch die Berufsberatung der Arbeitsagenturen in Erfahrung gebracht werden. Praktikumsangebote finden Sie auch unter der Jobbörse des Career Service. Im folgenden ist eine Liste von Unternehmen aufgeführt, die zugesagt haben, Praktikumsplätze für Studierende des Verkehrsingenieurwesens anzubieten:
Für die Durchführung der Fachpraktika im Bachelor- und Masterstudiengang ist die Betreuung durch eine(n) Lehren-de(n) aus dem Studiengang Verkehrsingenieurwesen notwendig. Die Ansprache der Lehrenden erfolgt direkt durch die Studierenden.
Vor Beginn der Praktikumstätigkeit ist eine Rücksprache mit der/dem Lehrende(n) notwendig, in dem Dauer und Inhalt des Praktikums besprochen werden. Die/der Lehrende stellt den Studierenden eine Bescheinigung aus, die Angaben zum Praktikumsbetrieb, Praktikumsdauer und Tätigkeit enthält, sowie die Genehmigung des vorgesehenen Praktikums durch die/den Lehrende(n).
Die/der Lehrende steht den Studierenden auch während des Praktikums beratend zur Seite. Nach Abschluss des Praktikums muss der Praktikumsbericht von der betreuenden Person überprüft und für die Vergabe von Leistungspunkten genehmigt und bescheinigt werden.
Lehrende sind alle Personen, die im Modulhandbuch des Studiengangs Mobilität und Verkehr als an der Lehre beteiligt gekennzeichnet sind. Es wird durch den Studiendekan empfohlen, sich an Lehrende zu wenden, die an einem Institut/an einer Professur beschäftigt sind, welches eine verkehrsspezifische Ausrichtung besitzt.
Das Praktikantenamt für den Studiengang Verkehrsingenieurwesen ist am Institut für Verkehr und Stadtbauwesen angesiedelt. Zu den Sprechzeiten werden Fragen zur Anerkennung eines Vorpraktikums, Zweifeln an der richtigen Art des Betriebs oder zur Betreuung des Fachpraktikums beantwortet. Auch die zur Anerkennung notwendigen Unterlagen können während dieser Zeit persönlich abgegeben werden.
Sprechzeiten: nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontaktmöglichkeiten:
Dr.-Ing. Stephan Hoffmann Telefon: 0531/391-66802 E-Mail: prakti-verkehrsingenieurwesen@tu-braunschweig.de
Postanschrift:
Technische Universität Braunschweig Praktikantenamt Studiengang Verkehrsingenieurwesen c/o Institut für Verkehr und Stadtbauwesen 38092 Braunschweig
Praktikantinnen und Praktikanten protokollieren ihre Tätigkeiten und die dabei erlangten Erfahrungen in einem Praktikumsbericht.
Im Vorpraktikum besteht dieser aus Wochenübersichten (stichwortartige Übersicht mit Angabe der täglichen Tätigkeiten) und Wochenberichten, die die eigenen Tätigkeiten näher beschreiben. Der Umfang der Wochenberichte sollte mindestens eine DIN A4-Seite pro Woche zuzüglich Zeichnungen und Bildern betragen. Ein Musterbericht können Sie auf dieser Seite herunterladen oder beim Praktikantenamt einsehen.
Für das Fachpraktikum gilt: Der Praktikumsbericht umfasst Wochenübersichten und ausführliche Berichte, die wahlweise wöchentlich oder nach Teilgebieten gegliedert sein können. Der Umfang muss mindestens zwei DIN A4-Seiten pro Woche betragen. Bei Fachpraktika ist zusätzlich die Bescheinigung des/der betreuenden Lehrende/n notwendig.
Der Praktikumsbericht ist grundsätzlich in gebundener Form (z.B. Spiral- oder Leimbindung) einzureichen. Dem Bericht ist ein Titelblatt mit allen nötigen Angaben (Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mailadresse, etc.) voran zu stellen.
Am Ende des Berichts muss ein Sichtvermerk mit der Unterschrift und Stempel der Betreuerin/des Betreuers vorhanden sein. Die Seiten sind zu nummerieren. Nicht gebundene Berichte werden nur in Ausnahmefällen angenommen. Bei diesen ist jede Seite mit dem Sichtvermerk zu versehen. Die Seitenangabe muss die Gesamtzahl der Seiten beinhalten.
Von der Firma, bei der das Praktikum abgeleistet wurde, ist eine Bescheinigung auszustellen, in der Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit bestätigt wird. Diese Bescheinigung ist im Original vorzulegen und ggf. an das Ende des Berichts einzureihen. Ist die Bescheinigung nicht in deutscher Sprache abgefasst, kann eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden.
Unter der Auflage, eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 6-12 Seiten DIN A4 über das bisherige Arbeitsgebiet oder einem Teilgebiet davon anzufertigen, können eine Gesellenprüfung (oder vergleichbare Prüfung) in einem verkehrsrelevanten Beruf oder auch das Diplomzeugnis einer Fachhochschule als komplettes Praktikum im Bachelor angerechnet werden.
Unter der gleichen Auflage kann eine mindestens dreimonatige Berufspraxis in einem verkehrsrelevanten Betrieb nach Bachelor- oder Diplomabschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studienganges als komplettes Masterpraktikum anerkannt werden.
Bundesfreiwilligendienst
Tätigkeiten in verkehrsrelevanten Bereichen können anerkannt werden.
Tätigkeit als Werkstudent/in
Eine Werkstudent/innentätigkeit, die den Praktikumsrichtlinien entspricht, kann anerkannt werden. Als Werkstudent/in müssen Sie grundsätzlich auch Studennachweise einreichen. Für die Anerkennung müssen mindestens 180 Arbeitsstunden nachgewiesen werden (6 LP/Fachpraktikum x 30 h/LP ≥ 180 h/Fachpraktikum)
Muster für einen Praktikumsvertrag (z.B. auf den Seiten der Fakultät Maschinenbau)
Förderprogramm: Regelmäßige Ausschreibunge zum Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen Die Ausschreibungsunterlagen können von den Websites des DAAD (www.daad.de/csp) und der Studienstiftung (www.studienstiftung.de) abgerufen werden.