Für TU-Angehörige
Das Regal ist voll und auch im Keller geht die Tür kaum noch zu? Sie ziehen um? Nach Projektabschluss bleiben Unterlagen und jede Menge Dateien übrig? Wir helfen!
Denn: Alle Dokumente, die in der Verwaltung der TU, in den Fakultäten, Instituten, Seminaren und Einrichtungen entstehen, sind Eigentum der Technischen Universität. Darunter fallen alle Informationsträger, unabhängig von Material und Medium - ob Papierstück, USB-Stick, E-Mail oder Word-Dokument. Diese Dokumente dürfen nicht einfach entsorgt werden, sondern müssen dem Universitätsarchiv zur Übernahme angeboten werden, wenn ihre Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, spätestens 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung. Das regelt die Archivordnung der Technischen Universität Braunschweig auf der Grundlage des Niedersächsischen Archivgesetztes (NArchG).
Wir beraten Sie gern bei allen Fragen rund um die Schriftgutverwaltung und begleiten Ihre Aktenabgaben Schritt für Schritt. Kontaktieren Sie uns, auch zur Sichtung und Besprechung bei einem Vorort-Termin.
Tipp: Den Prozess "Akten abgeben" und alle wichtigen Dokumente finden Sie im Informationsportal.
Für Externe
Für die Ergänzung unserer Überlieferung sind wir immer auf der Suche nach weiteren Quellen. Ob ganze Nachlässe von Professor*innen, Flyer, Plakate oder Studienunterlagen: Alles rund um Forschung, Studium und das Leben an der TU interessiert uns. Wenn Sie solche Materialien haben und diese dem Gedächtnis der Universität anvertrauen möchten, dann kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre TU-Geschichte(n).