In der Übersicht finden Sie die Anzahl der abzugebenden Exemplare, die in den jeweiligen Promotionsordnungen festgelegt sind, sowie weiterführende Links zum Thema Promovieren an Ihrer Fakultät (Stand: Januar 2024).
Promovierende der Fakultät für Lebenswissenschaften müssen ihre Druckexemplare zuerst in ihrer Fakultät vorlegen. Nur mit dem schriftlichen Nachweis der Fakultät für Lebenswissenschaften werden die Exemplare in der Universitätsbibliothek entgegengenommen.