Die Regularien zur Abgabe von Pflichtexemplaren sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten bzw. der Gemeinsamen Habilitationsordnung verankert. Die Anzahl der abzugebenden Exemplare sowie weiterführende Links zu den jeweiligen Promotionsordnungen stehen Ihnen in einer Übersicht zur Verfügung.
Alle abzugebenden Exemplare müssen ein nach der mündlichen Prüfung aktualisiertes Titelblatt enthalten. Vorgaben dazu sowie Einschränkungen bei der Formatvorgabe (DIN A4, DIN A5, etc.) entnehmen Sie bitte den Anlagen der für Sie geltenden Promotionsordnung.
Die Printexemplare sollen auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier (gemäß DIN EN ISO 9706) gedruckt (bevorzugt doppelseitig) und dauerhaft haltbar gebunden sein (Bindung möglichst ohne Metallklammern, keine Spiralbindung).
Zusätzliche Bedingungen bei E-Dissertationen:
Merkblatt zur Publikation elektronischer Dissertationen
Anleitung zum Einreichen einer Dissertation via TU-Kennung
Formular zur Veröffentlichung einer elektronischen Dissertationen
Die elektronischen Dissertationen werden auf LeoPARD, dem Publikationsserver der TU Braunschweig, veröffentlicht.