Die Evaluationen in Lehre und Studium dienen einer kontinuierlichen Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung und bilden eine Grundlage für einen konstruktiven Dialog. Sie können für die Konzipierung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Lehrangebots in den Studiengängen genutzt werden. Damit wird gewährleistet, dass sich dezentrale und zentrale Qualitätsmanagementkreisläufe verbinden, wie es z.B. auch bei Akkreditierungen gefordert wird.
Im § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist geregelt, dass die Hochschulen mindestens einmal jährlich den Studierenden eine Bewertung der Lehrveranstaltung ermöglichen soll.
Derzeit können Lehrveranstaltungsevaluationen an der TU Braunschweig eine quantitative Form (Evasys-Fragebogen) oder eine qualitative Form annehmen (z.B. Evaluationsgespräch)
Die Ergebnisse der qualitativen Evaluationen werden im Protokollbogen festgehalten.