Ab dem 01.03.2018 tritt das UrhWissG in Kraft. Ab diesem Datum wird der § 52a UrhG durch den § 60a abgelöst. Darüber hinaus werden auch weitere Nutzungserlaubnisse neu geregelt. Das UrhWissG soll den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien in Forschung und Lehre durch übersichtliche Regelungen erleichtern.
Das UrhWissG stellt eine angemessene Vergütung der in Forschung und Lehrer genutzten Werke sicher. Durch den Ausschluss einer Einzelabrechnung mit den Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Wort), wurde eine praxisgerechte Lösung für die Nutzungsvergütung gefunden. Die Vergütung erfolgt pauschal auf der Basis von Stichproben.
Die aus Sicht von Lehre und Forschung zwei zentralen und ab 01.03.2018 gültigen Regelungen im UrhWissG sind folgende:
Die Erlaubnisse für Unterricht und Lehre nach Paragraph 60a (d.h. Nutzung in StudIP u. elektronischen Semesterapparaten):
Achtung: Vollständige Zeitungsartikel und Artikel aus Publikumszeitschriften (Spektrum der Wissenschaft, Stern etc.) dürfen für die Lehre nicht zugänglich gemacht oder kopiert werden.
Weitere Informationen zu Paragraph 60a: https://elan-ev.de/themen_p60.php
Die Erlaubnis für die wissenschaftliche Forschung nach Paragraph 60c:
Für 1. und 2. gilt gleichermaßen:
Darüber hinaus wurde eine Regelung zum sogenannten Text- und Data-Mining mit dem Paragraphen 60d ergänzt, die nun das automatisierte Auswerten einer Vielzahl von Werken erlaubt.
Für die Sicherung der bibliotheksübergreifenden Literaturversorgung wurde die Regelung zur Fernleihe neu gefasst. Nach Paragraph 60e Absatz 5 UrhG dürfen nun Bibliotheken auf Einzelbestellung Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienen Werkes sowie einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften zu nicht kommerziellen Zwecken an Nutzer übermitteln. Auch hier sind vollständige Vervielfältigungen von Artikeln aus Publikumszeitschriften oder Zeitungen nicht privilegiert.
Allgemeine Fragen:
urheberrecht(at)tu-braunschweig.de
Stud.IP:
studip(at)tu-braunschweig.de
Semesterapparat:
semapp(at)tu-braunschweig.de