§ 60a UrhG betrifft auch den Upload von Dateien in Stud.IP. Um für Lehrende und Studierende transparent zu machen, welche Dokumente auf welche Art und Weise bereitgestellt werden dürfen und um einen schnellen und einfachen Umgang mit bereits hochgeladenen Dokumenten zu finden, bietet Stud.IP zwei Neuerungen:
Bisher mussten Sie beim Upload angeben, ob eine Datei frei von Rechten Dritter ist. War dies nicht der Fall, konnte die Datei erst heruntergeladen werden, nachdem die Anmeldung zur Veranstaltung geschlossen wurde.
Wenn Sie künftig in einer Veranstaltung eine Datei hochladen, unterstützt Sie der neue Lizenzwähler dabei, Ihre Datei nach den möglichen Lizenztypen zu klassifizieren. Diese Lizenztypen steuern auch, ob der Dateidownload immer oder erst nach dem Schließen der Veranstaltung möglich ist.
In der Stud.IP Kopfzeile befindet sich ab jetzt der Menüpunkt "Lizenzstatus". Hier finden Sie eine Liste aller Dateien, die Sie in Stud.IP bisher hochgeladen haben. Diese Dateiübersicht gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dateien anhand des neuen Lizenzwählers nachträglich zu klassifizieren.
Ich habe bereits wissenschaftliche Texte für die vergangenen Semester hochgeladen. Was passiert mit diesen Dateien?
Sie dürfen diese weiterhin verwenden.
Muss ich alle meine alten Dateien löschen?
Nein, das müssen Sie nicht tun, denn auch diese dürfen weiterhin verwendet werden.
Wie kann ich eBooks aus dem Katalog der UB in Stud.IP einbinden?
Mit dem Plugin "Literaturliste" können Sie Literatur direkt im Katalog der UB Braunschweig suchen und zu einer Literaturliste hinzufügen. eBooks werden automatisch mit dem Link zur elektronischen Ressource in die Literaturliste eingefügt. So können Sie direkt auf das lizensierte Online-Angebot der UB verlinken. Außerdem können Sie auch eigene Einträge in der Literaturliste erstellen und verlinken. Mehr Informationen zum Umgang mit der Literaturlistenfunktion finden Sie in der Stud.IP-Hilfe.