Die KFG wird (nach § 42 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und nach § 9 der Grundordnung der Technischen Universität Braunschweig aus dem Kreis aller Hochschulfrauen gebildet.
Geschäftsordnung der KfG
Fortschreibung des zentralen Gleichstellungsplans der TU Braunschweig