Die KfG vertritt alle weiblichen Mitglieder und Angehörigen der Technischen Universität Braunschweig: Studentinnen, Mitarbeiterinnen aus Technik und Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen. Sie erarbeitet in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten Grundsätze und Schwerpunkte der Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik an der Technischen Universität Braunschweig.
Die KfG erarbeitet insbesondere für die Leitung der Hochschule und den Senat Vorschläge zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages (entsprechend § 3 Abs. 3 NHG).
Die KfG setzt sich aus je zwei Vertreterinnen der einzelnen Mitgliedergruppen zusammen. Die Mitglieder werden nach den für die Organe und Gremien geltenden Grundsätzen unmittelbar gewählt und anschließend vom Senat eingesetzt.
Permanente Aufgaben der KfG im Einzelnen: