Der Zugangstest für das Studium von Sportwissenschaft und Bewegungspädagogik ist abgeschafft. Für einen Studienbeginn zum Wintersemester 2024/2025 ist eine Teilnahme an einem Zugangstest somit bereits nicht mehr erforderlich.
Die offizielle Hochschulöffentliche Bekanntmachung zur Zulassungsordnung finden Sie hier.
Eine Stellungnahme der Institutsleitung Prof. Esther Serwe-Pandrick finden Sie hier.
Ab dem Sommersemester 2024 gilt, dass der DLRG-Schein und der Erste-Hilfe Nachweis die Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Seminar "Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen" darstellen. Demnach müssen der DLRG- und der Erste-Hilfe Nachweis vorliegen, bevor das Seminar absolviert werden kann.
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