Benutzungsordnung für die Bibliothek für Sozialwissenschaften Braunschweig
Braunschweig, 01.01.2015
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Bibliothek für Sozialwissenschaften der Technischen Universität Braunschweig.
§ 2 Aufgaben der Bibliothek
II. Allgemeine Benutzungsbestimmungen
§ 3 Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses
Das Benutzungsverhältnis ist grundsätzlich öffentlich-rechtlich gestaltet. Über Sondernutzungen können privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.
§ 4 Zulassung zur Benutzung
§ 5 Speicherung von personenbezogenen Daten
§ 6 Verhalten in der Bibliothek
§ 7 Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht
§ 8 Kontrollen, Fundsachen, Hausrecht
§ 9 Reproduktionen
§ 10 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden von der Bibliotheksleitung festgesetzt und durch Aushang bzw. durch die Internetseiten des Departments bekannt gegeben. Die Bibliothek kann aus zwingenden Gründen zeitweise geschlossen werden.
§ 11 Haftung der Bibliothek
§ 12 Gebühren, Auslagen, Entgelte und Pfand
III. Benutzung innerhalb der Bibliothek
§ 13 Allgemeines
§ 14 Benutzung im Lesesaal
§ 15 Zutritt zu Archivräumen
Der Zutritt zu geschlossenen Archivräumen kann nach Absprache mit dem zuständigen Personal genehmigt werden. Dort gelagerte Bestände können von der Benutzung ausgenommen werden.
§ 16 Anschaffungsvorschläge
Sind Werke in der Bibliothek nicht oder in nicht genügender Anzahl vorhanden, so kann jeder Benutzer/ jede Benutzerin Anschaffungen vorschlagen. Die Vorschläge werden an die für die Bestellungen zuständigen Angestellten des Departments weitergeleitet.
§ 17 Nutzung von technischen Einrichtungen
IV. Ausleihe
§ 18 Allgemeine Ausleihbestimmungen
Die in der Bibliothek vorhandenen Werke können zur Benutzung außerhalb der Bibliothek ausgeliehen werden. Ausgenommen sind grundsätzlich Präsenzbestände:
Diese Bestände dürfen in der Regel nur in den Räumen der Bibliothek benutzt werden. Nach Gebrauch sind Bücher, Zeitschriften u.ä. an ihren Standort zurückzustellen oder an einem dafür bestimmten Platz abzulegen.
§ 19 Ausleihvorgang bei elektronischer Verbuchung
§ 20 Leihfristen, Fristverlängerungen und Rückforderungen
§ 21 Rückgabe
Ausgeliehene Werke sind der Bibliothek mit Ablauf der Leihfrist zurückzugeben.
§ 22 Mahnungen
V. Sonstige Bestimmungen
§ 23 Ausschluss von der Benutzung
§ 24 Ergänzung der Benutzungsordnung
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen. Dies geschieht in Abstimmung mit der oder dem zuständigen Bibliotheksbeauftragten.
§ 25 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Vorstand des Departments für Sozialwissenschaften in Kraft. Gleichzeitig treten vorherige Benutzungsordnungen außer Kraft.
Ausführungsbestimmungen
Zu § 12:
Die Gebühr für 1 Fotokopie (DIN-A4) beträgt 5 Cent.
Zu § 22, 2:
Die Mahngebühr beträgt für jedes ausgeliehene Werk 2,- Euro. Neben den Mahngebühren fallen Portokosten an. Die Gebühren für mehrere Mahnungen addieren sich.