...ist gemäß der §§ 36 und 41 des Niedersächsisches Hochschulgesetz neben dem Präsidium und dem Hochschulrat zentrales Organ der TU Braunschweig. Er beschließt die Grundordnung der Hochschule und die weiteren Ordnungen, soweit nicht die Fakultäten zuständig sind, sowie die Entwicklungsplanung und den Gleichstellungsplan. Der Senat hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht und nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung.
Die Präsidentin beruft die Sitzungen des Senats ein, stellt die Tagesordnung auf und führt den Vorsitz ohne Stimmrecht. Im Auftrag der Präsidentin führt das Präsidialbüro die Geschäfte des Senats und ist für die Protokollführung, den Sitzungsdienst und das Beschlussarchiv zuständig.
Der Senat tritt so oft es die Geschäftslage erfordert, in der Regel einmal im Monat an einem Mittwoch, zusammen. Er tagt grundsätzlich in hochschulöffentlicher Sitzung. Die Sitzung ist demnach nur für Mitglieder und Angehörige der TU Braunschweig nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich. Von der Behandlung der Tagesordnungspunkte im nicht-öffentlichen Teil ist auch die Hochschulöffentlichkeit gemäß der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
Dem Senat gehören 13 direkt gewählte, stimmberechtigte Mitglieder an. Gemäß § 41 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes (NHG) setzt er sich wie folgt zusammen:
Ferner gehören dem Senat beratende Mitglieder an. Gemäß § 9 der Grundordnung (GrundO) sind dies:
Geschäftsführung der Hochschulgremien