Innovative Verwaltung

Digital banking, global networking, cyber security concept in futuristic glowing low polygonal style

Der digitale Wandel hat das Potential, alle Ebenen der Verwaltung zu transformieren und durch innovative Prozessgestaltung wesentlich zum Bürokratieabbau beizutragen.

Moderne Kommunikationssysteme und Künstliche Intelligenz erlauben es staatlichen Institutionen, mit Bürger*innen und der Wirtschaft auf neue Arten zu kommunizieren und Prozesse zu vereinfachen.

Ziel einer gemeinwohlorientierten Digitalisierung ist ein moderner Staat, in dem optimierte Verwaltungsprozesse den Alltag der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung erleichtern.

Hierfür bedarf es einer Evaluierung der bestehenden Regulierung und der Neusetzung des gesetzlichen Rahmens. Dabei ist es wichtig, dass etablierte und weiterhin zeitgemäße Prinzipien und Schutzmechanismen auch in neu gestalteten Prozessen implementiert werden.

Der DigITL Hub erforscht die rechtlichen Rahmenbedingungen des digitalen Wandels und unterstützt die Verwaltung bei der Transformation hin zu einem modernen freiheitssichernden Rechtsstaat.

Derzeit arbeiten wir in den nachfolgend benannten Schwerpunkten:


document management system

Registermodernisierung

Mit dem Registermodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung den Anstoß zur Überarbeitung des deutschen Registerwesens gegeben. Eine effektive Digitalisierung der Register erleichtert das Verwaltungswesen, beschleunigt die Bearbeitung der Verwaltungsvorgänge und die Beantwortung von Bürgeranfragen.
 

Wir unterstützen die Umsetzung dieses Meilensteins der Verwaltungsdigitalisierung mit unserer Forschung.


Hand holding light bulb and business digital marketing innovation technology icons on network connection, blue background

Begleitforschung für die Rechtssetzung in der digitalen Verwaltung

Die digitale Transformation der Verwaltung wird durch eine Vielzahl von Gesetzen auf EU-, Bundes- und Landesebene beeinflusst. Wir analysieren bestehende Normen, ihre Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis und prüfen, wie niederschwellig technische Neuerungen auf Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens umgesetzt werden können.