Das Sammeln von Daten und deren anschließende Analyse bieten neue Einblicke in alle Ebenen der Gesellschaft. Daten haben sich dadurch zu einer der wertvollsten Ressourcen entwickelt und treiben die Informationsgesellschaft weiter voran. Mit der zunehmenden Digitalisierung entstehen immer umfangreichere Trainingsdatenbanken, die zur Verbesserung der künstlichen Intelligenz beitragen können.
Das Datenrecht dient dabei dem Ausgleich der unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen. Das Konzept der Datensouveränität, also die Kontrolle über persönliche und staatliche Daten, wird dabei immer wichtiger. Eine entscheidende Rolle spielt der Datenschutz für alle Individuen, indem eine Kontrolle über die personenbezogenen Daten sichergestellt wird. Die verfassungsrechtlich geschützten Datenrechte des Einzelnen müssen auf allen Ebenen der Datennutzung gewahrt bleiben.
Die DS-GVO sowie andere Bundes- und Landesgesetze bieten eine Rechtsgrundlage für den Schutz dieser Daten. Gerade im öffentlichen Bereich spielt der Persönlichkeitsschutz eine bedeutende Rolle. Unsere Aufgabe besteht darin, zu erforschen, wie personenbezogene Daten sowohl effektiv genutzt als auch geschützt werden können, um Wissenschaft und Verwaltung zu unterstützen.
Der DigITL Hub erforscht, wie Prozesse für eine bessere Datennutzung und gleichzeitigen Sicherstellung von Datenschutz zu gestalten sind, damit Daten gemeinwohlorientiert und/oder kommerziell genutzt werden können.
Der verfassungsrechtlich abgesicherte Öffentlichkeitsgrundsatz verpflichtet, staatliche Akteure ihr Handeln öffentlich zu gestalten. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung von Daten aus der Verwaltung sowie der Legislative. Auch die Justiz hat öffentlich zu entscheiden und den Öffentlichkeitsgrundsatz einzuhalten. Diese Daten dienen einerseits der Kontrolle staatlicher Entscheidungen, andererseits können diese Daten dazu beitragen, das Verwaltungshandeln effektiver zu gestalten. Gleichzeitig können diese Daten Innovationen in der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft befördern.
Die öffentliche Bereitstellung von Daten aus der Privatwirtschaft z.B. im Mobilitätssektor kann genutzt werden, um neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen und bestehende Dienstleistungen zu optimieren.
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen haben deshalb in einer Vielzahl von Regelungen den Zugang zu Daten aus der Verwaltung aber auch in bestimmten Sektoren reguliert.
Wir erforschen die rechtlichen Voraussetzungen unter denen die Wissenschaft, die Wirtschaft und Verbraucher*innen Zugang zu Daten erhalten können.
Aktuell etablieren sich gemeinsame Datenräume (sog. Common Dataspaces) innerhalb der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten, die das Teilen und Nutzen von Daten fördern sollen. Das Konzept zur Informationsintegration, das zentral oder dezentral gespeicherte Daten auf Basis einer flexiblen Integrationsarchitektur nach Bedarf zur Verfügung stellt und nutzbar macht, bedarf der Setzung von technischen Standards, der Festlegung einer Governance und der Konkretisierung von Nutzungsregeln.
Wir erforschen hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung von (sektorspezifischen) Datenräumen, die Voraussetzungen für einen sicheren Zugang und eine rechtskonforme Weitergabe von Daten.