Die hier dargestellten Inhalte sollen einen Überblick über das Promotionsverfahren an der TU Braunschweig geben. Für detailliertere Informationen besuch bitte die Webseiten der jeweiligen Fakultäten (unten verlinkt).
Offiziell beginnt die Promotion mit der Zulassung. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, wobei die notwendigen Unterlagen (z.B. Betreuungszusage, Lebenslauf) sowie die Zulassungsvoraussetzungen je nach Fakultät variieren. Es ist nicht vorgeschrieben, wann man den Zulassungsantrag stellen soll, allerdings ist der Zulassungsbescheid eine Voraussetzung für die Immatrikulation als Promovierende:r an der TU Braunschweig. Die Anzahl der Semester, in denen man immatrikuliert sein muss, hängt ebenfalls von der Fakultät ab.
Während der Promotion haben Promovierende die Möglichkeit, an fachübergreifenden und fachspezifischen Schulungen teilzunehmen. Dies ist an einigen Fakultäten vorgeschrieben, die Anzahl der Stunden bzw. Kursen variiert jedoch je nach Fakultät. Mehr Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten während der Promotion an der TU Braunschweig findest du im FAQ-Bereich bei der Frage "Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es während der Promotion?".
Am Ende der Promotionszeit muss vor der Abgabe der Dissertation ein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden. Die benötigten Unterlagen und Voraussetzungen dafür variieren auch je nach Fakultät. Das Promotionsverfahren ist offiziell nach einer erfolgreichen Verteidigung und Prüfung sowie der Publikation der Dissertation beendet.
Weitere Informationen zu dem Promotionsverfahren sowie Voraussetzungen findet ihr auf der Website der jeweiligen Fakultät: