Online Course: Teaching and Learning for Global Competence
Perhaps you‘ve been in a classroom situation where you‘ve wondered how to accommodate international students with very different levels of knowledge, learning experiences, expectations and goals? Maybe you‘re contemplating including global perspectives in your course or transitioning to English as the language of instruction, but you‘re unsure of where to begin?
This course seeks to empower educators like you to navigate the complexities of diverse classrooms and adapt your teaching strategies accordingly.
Target audience: University teaching staff from all academic disciplines
Format: Blended Learning (Stud.IP), featuring face-to-face group meetings for interdisciplinary reflection
Option for self-study: The whole course or individual modules accessible even without a certificate of attendance
If you choose to take the blended learning version of the course, you can already save the dates for the three face-to-face sessions:
April 29, 2025, 10:0 AM - 01:00 PM
June 3, 2025, 10:0 AM - 01:00 PM
July 1, 2025, 10:0 AM - 01:00 PM
Embark on a journey to enhance your international teaching!
Join us this April!
The deadline to register for the blended learning format is April 18, 2025. If you would like to join but have missed the deadline, please contact us via email. The self-study option remains open for registration at any time.
Das Ziel ist gesetzt: Bis 2025 sollen in jeden Studiengang der TU Braunschweig 30 ECTS englischsprachige Lehre in ein Semester integriert werden.
Die Integration englischsprachiger Lehre steigert nicht nur die Attraktivität der Universität für Incomings und sichert unsere internationalen Hochschulpartnerschaften, sondern ermöglicht all unseren Studierenden eine optimale Vorbereitung auf den internationalen Arbeits- und Forschungsmarkt. Doch wie die englischsprachige Lehre sinnvoll im Studiengang verankert werden kann, unterscheidet sich von Fach zu Fach: Englischsprachige Modulpakete, English Tracks, internationale (digitale) Lehrkooperationen, im Wahlbereich, im Pflichtbereich?
Im Dokument „FAQ 30 ECTS englischsprachige Lehre“ finden Sie eine Sammlung zentraler Frage zum Umstellungsprozess auf englischsprachige Lehre an der TU Braunschweig.
Ein weiterer Schwerpunkt der TU Braunschweig ist die Internationalisierung der Lehre im Sinne einer Internationalisierung at Home.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Internationalisierung Ihrer Lehre. Dabei arbeiten wir mit auf Ihre Anliegen zugeschnittenen Formaten wie Beratungen, abgestimmten Prozessbegleitungen oder inhaltsbezogenen Workshops.
Unser Angebot umfasst folgende Themenfelder:
Unterstützung bei der strategischen Weiterentwicklung der Internationalisierung der Lehre in Ihrer Fakultät oder Ihrem Fachbereich
Unterstützung bei der didaktischen Planung und Umsetzung bereits bestehender und neuer Lehrveranstaltungen, Module und Studiengänge
Ausbau und Durchführung englischsprachiger Lehre
Begleitung bei der Suche nach und Zusammenarbeit mit internationalen Partner*innen
Beratung bei der Auswahl geeigneter digitaler Tools
Beratung bei der Antragsstellung themenbezogener Fördergelder
Dies ist eine Sammlung zentraler Fragen, die während der Veranstaltung Werkstatt 30 ECTS englischsprachige Lehre diskutiert wurden. Alle Angaben unter Vorbehalt. Dieses Dokument dient zur Orientierung und ersetzt nicht eine Beratung durch die verantwortlichen Stellen an der TU Braunschweig. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Abt. 11 Justiziariat.
Mit der Maßnahme wird das Ziel verfolgt, Austauschstudierenden (Erasmus, ISEP und/oder bilaterale Austauschprogramme) ein sinnvolles Lehrangebot innerhalb ihres Austauschsemesters anzubieten, sodass Hochschulpartnerschaften erhalten bleiben und Studierende der TU Braunschweig ebenfalls an ausländischen Hochschulen studieren können. Zum anderen dient das englischsprachige Lehrangebot dem Kompetenzaufbau deutschsprachiger Studierender. Interkulturelle, soziale und fremdsprachliche Kompetenzen werden gestärkt und die Qualifikation für den internationalen Arbeits- und Forschungsmarkt unterstützt.
Entscheidend ist die zusammenhängende Studierbarkeit der englischsprachigen Lehrveranstaltungen. Auch ist es wichtig, die Anrechenbarkeit der Veranstaltungen an der Heimatuniversität der Austauschstudierenden zu berücksichtigen. Wie dieses Ziel sinnvoll umgesetzt werden kann, unterscheidet sich in den einzelnen Fakultäten und Instituten. Möglich sind zum Beispiel:
Ein (sichtbares) Modulpaket innerhalb eines Studiengangs aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, zusammenhängend studierbar in einem Semester
Ein thematisch kohärentes Modulpaket, welches sich aus Angeboten unterschiedlicher Fachbereiche zusammensetzt und innerhalb eines Semester studiert werden kann
ein englisches Semester (z.B. im 5. Bachelorsemester) (à Sonderfall, siehe Punkt 9), welches sich mit der Implementierung des Mobilitätsfensters verbinden lässt.
ein English Track durch einen ganzen Studiengang (à siehe Punkt 6)
englischsprachige Poolangebote, die 30 ECTS in einem zwischen Studiengängen geteilten Wahlpflichtbereich anbieten (im Sommersemester und Wintersemester, für fortgeschrittene Bachelor- oder Masterstudierende)
Masterveranstaltungen für Bachelorstudierende öffnen
Es ist wünschenswert, englischsprachige Lehrveranstaltungen zuverlässig anzubieten und die Lehrsprache mindestens ein Jahr im Voraus festzulegen, da internationale Austauschstudierende bereits zu diesem Zeitpunkt ihr Learning Agreement erstellen und die Veranstaltung ansonsten wahrscheinlich nicht in Betracht ziehen werden. Viele Partnerhochschulen haben zudem den Wunsch formuliert, für eine bessere Planbarkeit möglichst immer dieselben Veranstaltungen in englischer Sprache anzubieten. Auch für regulär auf Deutsch studierende Degree-Seeking-Students erhöht sich die Planbarkeit, wenn die Lehrsprache frühzeitig bekannt ist. Wenn die Veranstaltung im Modulhandbuch sowohl als englisch- als auch als deutschsprachig eingetragen ist, dann kann die Lehrsprache jedoch auch kurzfristig je nach Studierendengruppe festgelegt werden. Aus didaktischer Perspektive ist jedoch davon abzuraten, die Lehrsprache in der ersten Sitzung durch eine Mehrheitsentscheidung festzulegen.
Die Fakultäten sind dazu angehalten, die Verwendung der englischen Sprache durch einen allgemeinen Zusatz in der BPO zu begründen. Einen Formulierungsvorschlag für diesen Zusatz finden Sie in der Handreichung englischsprachige Lehre der TU Braunschweig:
„Die Sprache der Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist grundsätzlich Deutsch, es sei denn, die Lehrveranstaltung nebst Prüfungssprache und Prüfungsmodalitäten ist im Vorlesungsverzeichnis und im Modulhandbuch als englischsprachige Lehrveranstaltung gekennzeichnet und in englischer Sprache beschrieben.
Lehrveranstaltungen und Prüfungen können insbesondere dann in englischer Sprache durchgeführt werden, wenn erhebliche Teile der Fachliteratur in englischer Sprache verwendet werden oder Qualifikationsziele dieses Studiengangs (z.B. die Qualifikation der Studierenden für den internationalen Arbeitsmarkt und für internationale wissenschaftliche Tätigkeiten) es erfordern, dass vertiefte Kenntnisse in der englischen Fachsprache erworben werden.
Für Studierende in englischsprachigen Lehrveranstaltungen besteht die Möglichkeit, bis zu dem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin einen formlosen Antrag auf eine deutschsprachige Prüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen.“ (Quelle: Englischsprachige Lehre. Handreichung für die Durchführung englischsprachiger Lehrveranstaltungen an der TU Braunschweig, 2019).
Bitte berücksichtigen Sie bei der zeitlichen Planung des Umstellungsprozesses auch die Prüfung der BPO durch Abt. 11. sowie den Gremienweg. Auch im Modulhandbuch sollte eine fachliche Begründung für die Verwendung englischer Sprache vermerkt sein (z.B. fachliche Tiefe durch internationale Literatur).
Auch Pflichtveranstaltungen können auf Englisch angeboten werden, wenn entweder im gleichen Semester oder aber im Semesterturnus eine deutschsprachige Alternative zur Verfügung steht. Es muss berücksichtigt werden, dass regulär auf Deutsch Studierenden kein Nachteil entsteht, etwa eine Verlängerung der Studiendauer durch ein fehlendes deutschsprachiges Studienangebot.
English Tracks ermöglichen ein durchgehendes Studium in englischer Sprache innerhalb eines deutschsprachigen Studienganges und stellen somit sowohl für internationale Degree-Seeking-Students als auch Austauschstudierende ein interessantes Studienangebot dar. Da Studierende hier prinzipiell auch ohne vorangehende Deutschkenntnisse studieren können, dafür aber Englischkenntnisse auf einem gewissen Niveau nachweisen müssen, muss hier zusätzlich zur BPO auch die Zulassungsordnung angepasst werden. Wir bitten daher, bei einem solchen Vorhaben frühzeitig Kontakt mit Abt. 11, Abt. 16 und dem International Teaching Lab aufzunehmen.
Eine neue Akkreditierung ist nicht erforderlich, da es sich bei dem englischsprachigen Track um eine Variante innerhalb eines akkreditierten Studiengangs handelt. Der Akkreditierungsrat wertet diese Veränderung aber als „Wesentliche Änderung“, weshalb der englischsprachige Track beim Akkreditierungsrat angezeigt werden muss. Die Anzeige beim Akkreditierungsrat erfolgt über Abteilung 16.
Es ist möglich, eine Lehrveranstaltung bilingual anzubieten, zum Beispiel durch die Nutzung digitaler Unterstützungsmaterialien wie Lehrvideos oder Screencasts und zusätzlichen Folien und Lernmaterialien. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein rein digitales englischsprachiges Lehrangebot für internationale Studierende nicht sehr attraktiv ist. Gerade in bilingualen Gruppen ist eine sorgfältige didaktische Planung für den Lernerfolg aller Studierenden sowie für die Gruppendynamik von großer Wichtigkeit.
Rechtssicher kann im Wahlpflichtbereich in englischer Sprache geprüft werden, wenn diese Möglichkeit in der Prüfungsordnung festgelegt ist und entsprechend im Modulhandbuch sowie in der Lehrveranstaltung kommuniziert wurde. Im Pflichtbereich müssen Studierende in deutschsprachigen Studiengängen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Prüfung in deutscher Sprache abzulegen. Verpflichtend können englischsprachige Prüfungen abgenommen werden, wenn eine gleichwertige deutschsprachige Lehrveranstaltung angeboten wird. Generell wird empfohlen, dass Lehr- und Prüfungssprache identisch sein sollten. Bei bilingualen Lehrveranstaltungen müssen sich die Studierenden rechtzeitig vor der Prüfung für eine Lehrsprache entscheiden. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die Prüfungen in beiden Sprachen gleichwertig sein müssen.
Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall, bei dem ggf. auch die Zulassungsordnung angepasst werden muss. Bei Interesse bitten wir, rechtzeitig Kontakt mit Abt. 11, Abt. 16 sowie dem International Teaching Lab aufzunehmen, sodass dieses Vorhaben als Pilot an der TU Braunschweig getestet werden kann. Auch hier ist eine Anzeige beim Akkreditierungsrat notwendig.
Im Sinne der Kompetenzorientierung ist die didaktisch sinnvolle Umstellung englischsprachiger Lehre zentral. Daher müssen folgende Fragen bedacht werden: Welchen inhaltlichen Mehrwert bietet es, eine spezifische Veranstaltung auf Englisch anzubieten? Korrespondieren Inhalt und Sprache? Welche Kompetenzen sollen Studierende erwerben? Wie kann die Lehrveranstaltung didaktisch und sprachlich so gestaltet werden, dass Studierende unterschiedlicher Sprachniveaus erfolgreich an der Veranstaltung teilnehmen können? Ggf. müssen weitere Unterstützungsmaterialien, etwa Glossare, sowie die Lehr-Lernmethodik angepasst werden.
Insbesondere das Erstellen und Übersetzen der Lehrmaterialien stellt einen erhöhten Aufwand bei der Umstellung auf englischsprachige Lehrveranstaltungen dar. Sie benötigen Unterstützung bei der Übersetzung Ihrer Lehrmaterialien ins Englische? Oder möchten Sie die von Ihnen übersetzten Lehrmaterialien Korrektur lesen lassen? Unsere Hilfskräfte beherrschen Englisch auf muttersprachlichem Niveau und unterstützen Sie bei der Übersetzung Ihrer Lehrmaterialien, bei der Erstellung von deutsch-englischen Glossaren oder auch beim Einsprechen von englischsprachigen Screencasts. Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie wir Sie bei der Übersetzung Ihrer Lehrmaterialien entlasten können.