Dreh- und Fotogenehmigungen

Bildrecht

Antrag auf Genehmigung von Dreh- und Fotoarbeiten auf dem Gelände der TU Braunschweig

Genehmigungen von Dreh- und Fotoarbeiten für die Berichterstattung über die Technische Universität Braunschweig erteilt die Stabsstelle für Presse und Kommunikation. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und schicken uns Ihre Anfrage nach Möglichkeit spätestens eine Woche vor dem geplanten Aufnahmetermin zu.

Bitte beachten Sie:

  • Die Rechte Einzelner müssen beim Filmen und Fotografieren berücksichtigt werden.
  • Der normale Betrieb der TU Braunschweig darf durch die Foto/Dreh- und Aufnahmearbeiten nicht gestört und beeinträchtigt werden.
  • Bei den Aufnahmen werden die Rechte Dritter an ihrem eigenen Bild gewahrt. Die gegebenenfalls notwendigen Einwilligungen werden von den Aufnehmenden bzw. der entsendenden Redaktion selbständig eingeholt.
  • Die Aufnahmen sind nur für den angegebenen Zweck freigegeben. Für die Weiterverwertung in anderen als universitären Kontexten oder die Weitergabe des Bild- oder Filmmaterials an Dritte bedarf es der Genehmigung durch die TU Braunschweig.
  • Mit dem Betreten des Geländes der TU Braunschweig erkennen Sie unsere Hausordnung an.
  • Die Hinweise der TU Braunschweig zum Coronavirus.

Antragsformular für Drehgenehmigungen/Fotoaufnahmen

Mit Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Verarbeitung der von Ihnen selbst angegebenen Daten nur zum Zwecke der hier erfolgten Erhebung zu.

Sofern die Informationen auf der Basis eines Vertrages oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Verpflichtungen der TU Braunschweig erhoben werden, ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

Außerdem nehmen Sie die Datenschutzerklärung der TU Braunschweig zur Kenntnis nach der die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt.