Die Technische Universität Braunschweig wird von einem Präsidium geleitet. Gemäß der §§ 36 und 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist es zentrales Organ und leitet die Hochschule in eigener Verantwortung. Es trägt insbesondere für die Entwicklung und Aufgabenerfüllung der Hochschule Sorge.
Der Hochschulrat ist gemäß der §§ 36 und 52 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zentrales Organ der TU Braunschweig. Er berät das Präsidium und den Senat und nimmt zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, zur Gründung von bzw. zur Beteiligung an Unternehmen durch die Hochschule sowie zu den Entwürfen der Zielvereinbarungen Stellung.
Der Senat der TU Braunschweig ist gemäß der §§ 36 und 41 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zentrales Organ. Er beschließt die Ordnungen der Hochschule, die Entwicklungsplanung und den Gleichstellungsplan. Zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung nimmt der Senat Stellung.
Die Dekan*innenrunde unter Leitung der Präsidentin setzt sich aus den Dekaninnen und Dekanen sowie den Mitgliedern des Präsidiums zusammen. Sie dient gemäß § 24 der Grundordnung der gegenseitigen Unterrichtung und der Koordination in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.