Termine für eine Sprechzeit können Sie über Stud.IP buchen. Dies geschieht über das System StudIP (https://studip.tu-braunschweig.de). Sie können direkt den nebenstehenden Link anklicken und den Reiter "Terminvergabe" auswählen, um einen Termin zu vereinbaren.
Folgende Hinweise gibt es für diese Sprechzeiten:
Die Sprechzeiten sind zum Klären von Problemen rund um den Studienverlauf gedacht. Deshalb geben Sie beim Buchen direkt das Thema Ihres Problems ein, damit wir Sie besser beraten können.
Unterlagen (Leistungsnachweise, Anträge auf Anerkennung von Leistungen etc.) können weiterhin per Post eingereicht werden. Dafür nutzen Sie bitte den normalen Postweg oder den zentralen Briefkasten der TU Braunschweig. Sie finden diesen im Forumsgebäude (Universitätsplatz 2) - siehe Grafik unten. Wir haben vor Ort keinen Briefkasten.
Sie finden den zentralen Briefkasten der TU im Forumsgebäude (Universitätsplatz 2).
Zu jeder Leistung (Prüfungs- oder Studienleistung) ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Prüfungsanmeldung ist ausschließlich während des vom Prüfungsausschuss festgelegten Anmeldezeitraums möglich.
Grundsätzlich sind alle Prüfungen online über TUConnect anzumelden. Kontrollieren Sie Ihre Eingaben über den Studienverlauf im Notenspiegel. Eine Anleitung für die Anmeldung von Prüfungen im Hochschulportal TUconnect finden Sie auf den Seiten des GITZ.
Sofern keine Online-Anmeldung möglich ist, können Sie Prüfungen während des Anmeldezeitraums auch schriftlich anmelden. Das dazugehörige Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes oder in den Kästen vor dem Prüfungsamt.
Außerhalb des oben genannten Anmeldezeitraums werden auch auf Antrag keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!
Bitte beachten Sie folgende Umstände: Da die Termine für mündliche Prüfungen eigenständig mit den Instituten vereinbart werden müssen, ist für die Online-Anmeldung mündlicher Prüfungen im Online-System ein fiktives Prüfungsdatum hinterlegt. Dieses Datum markiert den ersten Tag des Prüfungszeitraums und somit den Tag, ab dem im jeweiligen Semester mündliche Prüfungen stattfinden können (im Sommersemester 2024: 08.07.2024). Anschließend muss mit dem Institut, das die Prüfung anbietet, ein Prüfungstermin vereinbart werden. Dieser Termin muss dem Prüfungsamt nicht mitgeteilt werden. Eine Terminverschiebung innerhalb des Prüfungszeitraums in Absprache mit dem Institut muss dem Prüfungsamt ebenfalls nicht mehr mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie auch die geänderten Modalitäten bzgl. der Prüfungsabmeldung weiter unten.
Anmeldung zur Wiederholung von Prüfungen im Rahmen der Freiversuchsregelung (Notenverbesserung)
Verbesserungsversuche im Rahmen der Freiversuchsregelung müssen im Prüfungsanmeldezeitraum schriftlich beim Prüfungsamt angemeldet werden.
Bestandene Prüfungen können gemäß §13 Absatz 2 der APO einmal wiederholt werden. Es gilt dann das jeweils bessere Ergebnis. Eine Wiederholung bestandener Prüfungen ist allerdings nur möglich, wenn die Prüfung in der Regelstudienzeit abgelegt worden ist und die Wiederholung spätestens im übernächsten Prüfungszeitraum stattfindet.
Achtung: Wenn Sie sich am Ende Ihres Studiums befinden, also die zum Bestehen des Studiums notwendigen Leistungen erbracht wurden, sind Verbesserungsversuche nur möglich, wenn dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Bestehen der letzten Prüfungsleistung (Veröffentlichung der Note im Online-Portal / Aushang / Information des Prüfungsamtes) dem zuständigen Prüfungsamt mitgeteilt wird.
Bitte geben Sie dem Prüfungsamt Bescheid, wenn Sie von einer freiwilligen Wiederholungsprüfung online zurücktreten, damit das ursprüngliche Prüfungsergebnis wieder für Sie eingeblendet werden kann. Eine gesonderte Bestätigung Ihrer Abmeldung erhalten Sie über das Onlineportal nicht.
Anmeldung von Zusatzleistungen
Zusatzprüfungen müssen im Anmeldezeitraum beim Prüfungsausschuss beantragt und angemeldet werden (s. Formular auf der Homepage des Prüfungsamts)! Nachträglich eingereichte Leistungsnachweise werden nicht als Zusatzprüfung anerkannt!
Gemäß § 18 (1) des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der TU Braunschweig ist es Ihnen gestattet Zusatzprüfungen abzulegen, solange Sie die Prüfungs- und Studienleistungen, die zum Studienabschluss erforderlich sind, noch nicht abgeschlossen haben. Studierende aus Bachelorstudiengängen können in diesem Zusammenhang maximal 36 Leistungspunkte aus Masterstudiengängen erwerben.
Gemäß §18 (2) wird auf Antrag das Ergebnis und die erreichte Anzahl der Leistungspunkte mit in Ihrem Zeugnis aufgenommen, jedoch nicht mit in das Gesamtergebnis einbezogen. Bitte versäumen Sie nicht dies gegebenenfalls bis spätestens vier Wochen vor Ablegen der letzten zum erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Prüfungsleistung zu beantragen!
Bitte beachten Sie: Der Rücktritt von Zusatzprüfungen ist über das Online-System leider nicht möglich!
Die Abmeldung von Klausuren ist bis zum vorletzten Tag vor dem Prüfungstermin möglich.
Die Abmeldung von Hausarbeiten, Portfolio Prüfungen, schriftlichen Ausarbeitungen etc. ist im Wintersemester bis zum 15. Februar und im Sommersemester bis zum 15. August möglich.
Bitte geben Sie dem Prüfungsamt Bescheid, wenn Sie von einer freiwilligen Wiederholungsprüfung online zurücktreten, damit das ursprüngliche Prüfungsergebnis wieder für Sie eingeblendet werden kann. Eine gesonderte Bestätigung Ihrer Abmeldung erhalten Sie über das Onlineportal nicht.
Ansonsten ist das Abmeldeformular zu verwenden, das, eigenhändig unterschrieben, persönlich, per Fax, als E-Mail-Anhang (von Ihrer TU-E-Mail-Adresse, im Original nachreichen) oder per Brief fristgerecht im Prüfungsamt eingehen muss.
Fristgerecht bedeutet:
Per Fax an die Faxnummer: 0531-391-8220
Per Post (bei Zusendung per Post zählt das Datum des Poststempels als Nachweis der Einhaltung der Frist. Es obliegt Ihrer Pflicht, sicherzustellen, dass ein Poststempel mit Datum auf dem Brief lesbar ist.)
per Online-Abmeldung: Bis 23:59 Uhr am letzmöglichen Abmeldetag der Prüfung.
Persönlich in der Zentralen-Poststelle (Universitätsplatz 2)
Was ist bei der Anmeldung und Abgabe einer Abschlussarbeit zu beachten?
Um für die Anmeldung der Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens 130 CP (Bachelor Sozialwissenschaften) bzw. mindestens 72 CP (Master OGB, MuK, DiKuM, Sowi) der zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Prüfungen oder Studienleistungen erbracht haben. Das Anmeldeformular finden Sie bei den Formularen für Prüfungsangelegenheiten (>Prüfungsangelegenheiten: An- und Abmeldung).
Sie müssen die Anmeldung selber ausfüllen, vom Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin unterschreiben lassen und diese dann im Prüfungsamt einreichen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit krank werden, müssen Sie eine Krankmeldung zur Verlängerung der Abgabefrist im Prüfungsamt einreichen. Die Krankmeldung muss dem Prüfungsamt spätestens am dritten Werktag nach Feststellung der Erkrankung vorliegen. Der Feststellungstag zählt hierbei als erster Werktag. Bitte beachten Sie, dass bei der Dritten und jeder darauf folgenden Krankmeldung die Vorlage eines Fachärztlichen Attests erforderlich ist (s. Hinweise zur Krankmeldung bei Abschlussarbeiten)
Sollten Sie einen Ausnahmeantrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit stellen wollen, beachten Sie bitte, dass Ihr begründeter Ausnahmeantrag dem Prüfungsamt rechtzeitig vor Ablauf der eigentlichen Bearbeitungsfrist vorliegen muss, da der Prüfungsausschuss über den Antrag entscheiden muss. Der Antrag muss die Zustimmung des Erstprüfers bzw. der Erstprüferin enthalten (per Unterschrift), andernfalls kann dieser nichtanerkannt werden.
Die Abschlussarbeit ist in elektronischer Form einzureichen: Hierzu laden Sie die Abschlussarbeit über TUConnect hoch. Das Hochladedatum ist das Abgabedatum! Es werden keine gedruckten Exemplare im Prüfungsamt eingereicht. Die Gutachter:innen können jedoch gedruckte Versionen der Abschlussarbeit fordern. Ob dies der Fall ist, klären Sie direkt mit den Gutachter:innen. Die Frist für das Einreichen der gedruckten Version bei den Gutachter:innen beträgt fünf Tage ab Hochladedatum (§ 14 Abs. 7 Satz 4 APO).
Bei technischen Problemen (z.B. Hochladeprozess) kontaktieren Sie bitte Ihr Prüfungsamt vor Ablauf der Abgabefrist (per Mail).
Der Titel der Abschlussarbeit muss bei Abgabe der Abschlussarbeit mit dem angemeldeten Titel übereinstimmen: Bei einer Titeländerung muss der „Antrag zur Änderung des Titels der Abschlussarbeit“ bis 7 Tage vor dem Hochladen der Abschlussarbeit per E-Mail im Prüfungsamt eingereicht werden (inkl. Unterschrift der:des Erstgutachter:in). Bitte nutzen Sie dafür die zugeschickte Vorlage.
Alle weiteren Informationen sind Ihnen nach der Anmeldung von uns im Dokument "Merkblatt zur Abgabe der Abschlussarbeit" mitgeteilt worden.
Abgabe der Abschlussarbeiten
Ab sofort werden Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) in TUConnect hochgeladen. Die Abgabe per E-Mail oder auf Datenträgern entfällt. Als Abgabedatum gilt das Hochladedatum der Abgabe im Prüfungsamt.
Es müssen keine gebundenen Exemplare mehr im Prüfungsamt abgegeben werden. Prüfende können die Abgabe eines gedruckten Exemplars innerhalb von 5 Tagen ab dem Hochladedatum fordern. In dem Fall findet die Abgabe bei den Prüfenden statt.
Es erfolgt eine automatische Plagiatskontrolle.
Sie können ausschließlich ein PDF-Dokument hochladen (die Eigenständigkeitserklärung muss eingefügt werden). Hierfür konvertieren Sie Ihre Arbeit als PDF-Dokument direkt aus Ihrer Textverarbeitung heraus oder nutzen die Druckfunktion. Bitte nicht einscannen!
Aus Datenschutzgründen dürfen Sie die elektronische Version Ihrer Abschlussarbeit vor dem Hochladen von den personenbezogenen Daten „Name“, „Vorname“ und „Matrikelnummer“ befreien.
Die maximale Dateigröße liegt bei 150 MB. Bitte reduzieren Sie notfalls die Auflösung von Bildern/Zeichnungen in der Datei.
Krankmeldung während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Wichtige Hinweise zur Krankmeldung während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit finden Sie hier (PDF)
Das interdisziplinäre Modul KTW besteht aus zwei Lehrveranstaltungen; eine aus dem Bereich Philosophie und eine aus dem Bereich Geschichte. In einer der Lehrveranstaltung wird die Studienleistung des Moduls erbracht.
Hinweise zur Anmeldung und Belegung der Lehrveranstaltungen der Philosophie finden Sie auf der Homepage des Instituts für Philosophie. Bitte beachten Sie insbesondere die semesteraktuellen Kommentierte Vorlesungsverzeichnisse, die Aufschluss über die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen geben.
Leistungsübermittlung
Damit Ihnen das Modul angerechnet werden kann, verwenden Sie bitte die von den Instituten bereitgestellten Formulare. Die Formulare sind von Ihnen eigenverantwortlich zu führen, um die Teilnahme an den Veranstaltungen nachzuweisen. Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen und Teilnahmen erbracht haben, ist das vollständig ausgefüllte Formular beim Prüfungsamt Sozialwissenschaften einzureichen.
Für die Anrechnung des Interdisziplinären Moduls KTW, müssen Sie folgende Dokumente zusammen und vollständig ausgefüllt beim Prüfungsamt Sozialwissenschaften einreichen:
Nachweis über Teilnahme oder Studienleistung im Bereich Philiosophie ("Schein Nebenfach Philosophie für Nicht-Geisteswissenschaftler" (s. Homepage des Instituts für Philosophie) wird den Lehrenden, bei denen die Prüfungsleistung des Moduls erbracht wird, von den Studierenden zur Eintragung vorgelegt. )
Bitte geben Sie immer an, für welches Modul Sie die Leistung einreichen.