Wenn Sie länger in Braunschweig bleiben
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie in Braunschweig einen Arbeitsvertrag haben und unter 69.300 Euro pro Jahr verdienen, sind Sie automatisch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Den Beitrag überweist Ihre Forschungseinrichtung direkt von Ihrem Gehalt an die Versicherungsgesellschaft. Ihre Kinder und Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind kostenlos mitversichert, wenn sie in Deutschland wohnen und kein eigenes Einkommen haben.
Private Krankenversicherung
Als Stipendiat*in müssen Sie sich privat versichern. Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie die Gesundheitsleistungen individuell wählen. Die Tarife variieren stark von Anbieter zu Anbieter und sind abhängig von den beinhalteten Leistungen. Achten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung darauf, dass deren Leistungen mindestens denen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen.
Bei Kurzaufenthalten
Bei Kurzaufenthalten ohne Arbeitsvertrag müssen Sie sich meist privat versichern. Je nach Herkunftsland und Umfang der Versicherungsleistungen wird auch eine Krankenversicherung aus Ihrer Heimat anerkannt. Sobald die genauen Konditionen Ihres Aufenthalts in Braunschweig feststehen, können wir für Sie klären, ob Ihre Krankenversicherung in Deutschland einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet oder ob Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen müssen.