Der Titel der Veranstaltung war vormals "Labor Werkzeugmaschinen" und wurde nach dem Wintersemester 2023/24 umbenannt in "Labor Fertigungstechnik 2 - Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme".
Vorlesungsbegleitendes Labor zur Veranstaltung Fertigungstechnik 2 - Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme, das nur in Verbindung mit dieser angeboten wird.
Dozenten: Dr.-Ing. Thomas Große; Dr.-Ing. Sebastian Schneider
Assistent: Martin Ruhnke, M. Sc.
Abschluss: Master
Turnus: WS
Weitere Informationen zum Labor und der Anmeldung werden im Rahmen der Einführungsveranstaltung in der Open Hybrid LabFactory e.V. in Wolfsburg bekanntgegeben. Wir bitten alle diejenigen, die das Labor belegen wollen, um Teilnahme an dieser Veranstaltung. Bitte kontaktieren Sie mich im Vorfeld, falls Ihnen eine Teilnahme nicht möglich sein sollte oder Sie Fragen haben.
Für die zugehörige Besichtigung der Open Hybrid LabFactory e.V. sind auch alle diejenigen eingeladen, die nicht am Labor teilnehmen möchten. Wir bitten alle um eine eigenständige An- und Abreise.
Treffpunkt: (wird rechtzeitig bekanntgegeben)
Hermann-Münch-Straße 2
38440 Wolfsburg
Das Labor „Werkzeugmaschinen“ richtet sich an Master-Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens Maschinenbaus und des Maschinenbaus. Das Ziel des Labors ist die Erstellung eines Maschinenkonzepts zum Zerlegen eines Batteriekastens in Guss- und Knetlegierungen.
Das Labor umfasst die Erstellung eines Maschinenkonzepts zum Zerlegen eines Batteriekastens, wie er in Elektrofahrzeugen eingesetzt wird. Dieses Konzept soll ermöglichen, die verbauten Guss- und Knetlegierungen beim Recycling wieder sortenrein voneinander zu trennen.
Bei der Bearbeitung dieses Labors werden folgende Teilaufgaben behandelt:
Voraussetzung ist die Teilnahme an der Vorlesung Fertigungstechnik 2 - Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme. Es besteht keine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
Alle weiteren Informationen und Materialien finden Sie im Lernmanagementsystem Stud.IP. Eine Einführung in Stud.IP bekommen Sie beim Stud.IP-Support-Team.
Es gelten ausschließlich die Angaben im Modulhandbuch. Rechtsverbindlich gültig sind zudem nur die Angaben in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.