Mit dem Thema: "Sonderprobleme der Kalkulation - Nachweis im Streitfall" wurde beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2011 ein alltägliches Problemfeld bei der Abwicklung von Baumaßnahmen aufgegriffen. Vielfach stellt sich die Frage, wie aus einem geschlossenen Vertrag der angemessene Preis für Nachtragsleistungen transparent und nachvollziehbar abgeleitet werden kann.
Im ersten Vortragsblock wurde der Frage nachgegangen, wie das auftraggeberseitige Streben nach einer vollständigen Offenlegung der Preisermittlung durch Abfragen im Vergabeverfahren mit den Grundsätzen der Kalkulationsfreiheit vereinbar ist. Dieses Problemfeld ist u. a. geprägt durch vergaberechtliche Vorgaben, deren Missachtung zu einem Ausschluss von der Vergabe führen kann oder durch die Frage, wie Preise und Kosteneigenschaften von Teilleistungen dokumentiert werden sollten.
Der zweite Block widmete sich dem Problem der Bestimmung des angemessenen Preises bei lediglich unvollständiger oder unwahrer Aufgliederung des Vertragspreises. Hierbei wurden die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen diskutiert und auch der Frage nach dem Umgang mit Spekulationspreisen nachgegangen. Am Beispiel von Gerätekosten wurden die zahlreichen Interpretationsspielräume bei der Bildung von Nachtragspreisen aufgezeigt.
Im dritten Vortragsblock wurde die preisliche und aufwandsmäßige Bewertung veränderter Bauumstände behandelt. Die Praxis zeigt, dass bei Nachträgen scheinbar nach Belieben Preise kalkulatorisch oder anhand tatsächlicher Kosten beansprucht werden. Nicht zuletzt der Umgang mit Produktivitätsminderungen zeigt, dass zu Mehraufwendungen mit einer Gemengelage von Anspruchsgrundlagen pauschale Forderungen diskutiert werden.
Den Abschluss des Seminars bildete das Thema "Gemeinkostenprobleme". Die Aufgliederung und Fortschreibung von BGK und AGK bildet hier ein ungelöstes Dauerproblem. Nach der Veranschaulichung unterschiedlicher Ausprägungen des Problems wurden Lösungsansätze vorgestellt und diskutiert.
Die Teilnehmer des Baubetriebsseminars 2011 setzten sich aus einem Personenkreis von Vertretern mit Ergebnisverantwortung auf Seiten der Auftraggeber, der beratenden und bauausführenden Auftragnehmer sowie der Behörden zusammen.