Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, werden Sie für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Welches Visum oder welcher Aufenthaltstitel für sie in Frage kommt, wird sich aus Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Aufenthaltszweck ergeben.
Kurzaufenthalte bis 90 Tagen
Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen, können Sie sich mit einem Schengen Visum in Deutschland aufhalten. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage kein Visum (siehe die Liste des Auswärtigen Amtes).
Visumfreie Einreise
- Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten brauchen für ihre Einreise und Aufenthalt kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis.
- Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen für die Einreise und kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage kein Visum (siehe die Liste des Auswärtigen Amtes). Sollten Sie planen visumfrei einzureisen und vor Ort einen Aufenthaltstitel zu beantragen, bedenken Sie bitte, dass Sie keine Tätigkeit bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels beginnen dürfen. (siehe Auswärtiges Amt: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einreisebestimmungen)
Längerfristige Aufenthalte
Wenn Sie für einen längeren Aufenthalt als PhD, PostDoc oder Professor nach Braunschweig kommen, werden Sie sich je nach Zweck Ihres Aufenthaltes für eines der folgenden Visa bewerben. Informationen zu den jeweiligen Visa-Arten finden Sie bei Make it in Germany:
Forschervisum
Visum für Arbeit/Blaue Karte
Visum für Studium
Im Regelfall wird das Visum für 90 Tage, für bestimmte Aufenthaltszwecke aber auch für bis zu einem Jahr ausgestellt. Bitte denken sie daran, nach der Einreise, innerhalb der Gültigkeit des Visums, einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Sie müssen keinen Aufenthaltstitel beantragen, wenn das Visum den Aufenthaltszeitraum abdeckt (siehe BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einreisebestimmungen)
Unterlagen für die Visumbeantragung
Wenn sie ein Visum Sie beantragen, wird Ihnen die Botschaft eine Liste der einzureichenden Unterlagen schicken.
Schon für die Beantragung Ihres Visums müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen, die den Zeitraum der Anreise und der ersten Wochen in Deutschland abdeckt. Hier empfehlen wir Ihnen, vor Ihrer Einreise eine Auslandskrankversicherung abzuschließen.
Wenn Sie ein Zulassungsschreiben ("Letter of Acceptance") für Ihren Visumsantrag benötigen, sprechen Sie uns hierzu bitte rechtzeitig an.
Familiennachzug
Personen, die ein Visum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten haben, können ihr*en Ehepartner*in und ihre Kinder mit nach Deutschland bringen. Auch das Nachholen ihrer Familienmitglieder ist möglich.
Ehepartner*innen und Kinder, die Staatsangehörige von Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz sind, können Sie ohne Einschränkungen nach Deutschland begleiten.
Sind Ihr*e Ehepartner*in und Ihre Kinder nicht Staatsangehörige von Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz sind, prüfen Sie anhand der Übersicht Visumspflicht, ob Ihre Familienmitglieder für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen. Informationen zu den Voraussetzungen für das Visum finden Sie bei den Deutschen Auslandsvertretungen. Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat, in deren Zuständigkeitsbereich Sie aktuell leben.
Für ein Visum müssen Sie nachweisen, dass für alle Familienmitglieder ausreichende finanzielle Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichender Wohnraum und eine ausreichende Krankenversicherung vorliegen. In bestimmten Fällen müssen nachziehende Ehepartner*innen Deutschkenntnisse auf einfachem Niveau nachweisen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erwerbsarbeit begleitender/nachziehender Ehepartner*innen
Wenn Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis Erwerbsarbeit gestattet, darf in der Regel auch Ihr*e Ehepartner*in in Deutschland eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Weitere Informationen gibt die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde vor Ort.