Am 13.12.2017 wurde die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der TU Braunschweig vom Senat der TU Brauschweig verabschiedet. Darin sind Regelungen und und Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten für die Forschenden festgelegt. Zuätzlich verpflichtet sich die TU Braunschweig, entsprechend die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Grundsätze zu schaffen und die Forschenden durch den Aufbau geeigneter Infrastruktur-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote zu unterstützen.
Mit der Leitlinie zu Open Access an der TU Braunschweig fordert die TU Braunschweig ihre Wissenschaftler*innen auf, ihre Forschungsergebnisse im Sinne von Open Access zu publizieren, um diese Ergebnisse einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies dient der Förderung der Forschung, Innovation und Transfer in der Gesellschaft sowie Wissen- und Wirtschaft. Gleichzeitig wird damit die Forderung der Wissenschaftspolitik nach offenen Zugang zu Forschungsergebnissen umgesetzt. Seit dem 25.03.2020 ist die Open Access-Leitline in ihrer aktualisierten Version in Kraft.
Die Richtlinie zur Benennung der Technischen Universität Braunschweig in Publikationen wurde am 20.02.2019 vom Senat verabschiedet. Damit wurden der offizielle Name "Technische Universität Braunschweig" (auch im Englischen) und Regelungen zur Kennzeichnung der Affiliation bei Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Institutionen festgelegt. Die korrekte Zuordnung von Publikationen von Forschenden der TU Braunschweig in unterschiedlichen Kontexten soll damit unterstützt werden.