Studierende mit Kindern (bis zum 14. Geburtstag) oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen stellen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Fristen für die Einreichung des Antrags sowie der Liste mit den von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen und lesen sich unbedingt die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen genau durch. Bitte beachten Sie, dass der Antrag sowie die entsprechenden Nachweise aus organisatorischen Gründen jedes Semester erneut eingereicht werden müssen.
Beschreibung des Verfahrens:
Verfahrensbeschreibung Familienaufgaben
Verfahrensbeschreibung gesundheitliche Beeinträchtigung und Behinderung
Die Fristen für das Sommersemester 2025 sind bereits abgelaufen. Die Unterlagen für das WiSe 25/25 finden Sie frühzeitig an dieser Stelle.
Bitte senden Sie die Antragsunterlagen ausschließlich an die u.s. E-Mail Adresse. Unterlagen, die bei anderen E-Mail Adressen eingehen, können nicht berücksichtigt werden!