Studierende mit Kindern (bis zum 14. Geburtstag) oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen stellen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Fristen für die Einreichung des Antrags sowie der Liste mit den von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen und lesen sich unbedingt die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen genau durch. Bitte beachten Sie, dass der Antrag sowie die entsprechenden Nachweise aus organisatorischen Gründen jedes Semester erneut eingereicht werden müssen.
Beschreibung des Verfahrens:
Verfahrensbeschreibung Familienaufgaben
Verfahrensbeschreibung gesundheitliche Beeinträchtigung und Behinderung
Fristen für das Sommersemester 2025:
- Der Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen inkl. aller Nachweise sowie die Liste mit den Lehrveranstaltungen von Studierenden mit Familienaufgaben müssen spätestens am 02.03.2025 in der Studiengangskoordination eingehen.
- Der Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen inkl. des ausgefüllten Beratungsformulares von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen müssen spätestens am 02.02.2025 in der Studiengangskoordination eingehen. Die Liste mit den Lehrveranstaltungen muss erst am 02.03.2025 in der Studiengangskoordination vorliegen.
Antrag bevorzugte Zulassung SoSe 2025
Auswahl Lehrveranstaltungen SoSe 2025