Um sich für einen Anpassungslehrgang an der TU Braunschweig einschreiben zu können, müssen Sie eine "Bewertung einer ausländischen Lehrerqualifikation" sowie einen Sprachnachweis über die Kenntnisse deutschen Sprache (s.u.) vorlegen. Dieser Bescheid des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB Lüneburg) enthält neben einer individuellen Einstufung und Zuordnung zu einem bestimmten Lehramtsprofil Vorgaben und Auflagen, aus denen ersichtlich wird, welche Kompetenzen und Inhalte noch studiert werden müssen, damit Sie den Anpassungslehrgang erfolgreich abschließen können.
Der Bescheid muss sich auf das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen oder das Lehramt an Gymnasien beziehen. Zudem müssen die angestrebten Fächer an der TU Braunschweig im Rahmen eines Lehramtsstudiums angeboten werden (s.u.) und laut Masterverordnung des Landes Niedersachsens für die Lehrämter (MaVo) miteinander kombinierbar sein.